Die Gehe AG ist mit ihrem Eilantrag auf einstweilige Anordnung gegen das Beitragssicherungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Tochtergesellschaft Gehe Pharma Handel GmbH, die den Antrag zur Jahreswende gestellt hatte, kündigte am Mittwoch an, weiter gegen das Gesetz vorgehen zu wollen. Wie es in einer vwd-Meldung vom Mittwoch weiter hieß, sieht Gehe sehe noch immer gute Erfolgschancen für die anhängige Verfassungsbeschwerde. Das Gerichte habe in seiner Begründung zum Eilantrag ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die von Gehe aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden müssten, konnte man der Meldung weiter entnehmen.