Die Zulassungsstelle der Frankfurter Wertpapierbörse hat heute den von der CompuGROUP Holding AG beantragten Widerruf der Zulassung der Aktien zum geregelten Markt (General Standard) bekannt gegeben. Der Widerruf wurde durch die Zulassungsstelle im Handelsblatt sowie durch Börsenbekanntmachung heute veröffentlicht. Der Widerruf wird mit einer Frist von sechs Monaten nach Veröffentlichung, d.h. mit Ablauf des 21. Juli 2003 wirksam. Das bedeutet, dass die Aktien der Gesellschaft nach dem 21. Juli 2003 nicht mehr am geregelten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden können. Entnehmen konnte man dies einer Ad-Hoc Mitteilung vom Dienstag.