Der Vorstand der init innovation in traffic systems AG hat beschlossen, unter Ausnutzung der Ermächtigung durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Mai 2002 zu Tagesordnungspunkt 7 bis zu 20.000 eigene Aktien (gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG.) zu erwerben.
Der am 12.09.2002 beschlossene Aktienrückkauf von 40.000 Aktien ist am 17.01.2003 beendet worden. Der Vorstand beabsichtigt, diese Aktien im Frühjahr 2003 unter Ausnutzung des § 19 a EStG als Vermögensbeteiligung für Mitarbeiter anzubieten.