In dem gegen Gerhard Schmid und Sibylle Schmid-Sindram gerichteten Ermittlungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft Kiel umfangreiche Durchsuchungen vorgenommen. MobilCom hat als möglicherweise Geschädigte durch seinen Anwalt der Staatsanwaltschaft einen Kooperationsvorschlag unterbreitet. Darauf ist die Staatsanwaltschaft Kiel am heutigen Tage mit der formal richtigen "Durchsuchung bei Unverdächtigen" eingegangen und hat die Unterlagen erhalten, die MobilCom zuvor angeboten hatte. Entnehmen konnte man dies einer Pressemeldung des Unternehmens vom Donnerstag.