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Kraftübertr. Rheinfelden mit News - Barabfindung für den Squeeze-out von Minderheitsaktionären bei KWR erhöht


Die Hauptversammlung der Kraftübertragungswerke Rheinfelden Aktiengesellschaft (KWR) hat am 10. Dezember 2002 u. a. die Übertragung der Inhaber-Stückaktien der Minderheitsaktionäre der KWR gemäß §§327a ff. AktG gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 300,00 Euro je Inhaber-Stückaktie der KWR auf den Hauptaktionär Kraftwerk Laufenburg (KWL) beschlossen. Einige Aktionäre haben gegen alle Beschlüsse der Hauptversammlung Widerspruch zu Protokoll erklärt, hieß es in einer Ad-Hoc Mitteilung vom Dienstag.



Um drohende Anfechtungsklagen gegen den Squeeze-out Beschluss und dadurch verursachte Verzögerungen abzuwenden, haben der Hauptaktionär Kraftwerk Laufenburg und KWR eine Vereinbarung mit diesen Aktionären getroffen. Die Vereinbarung gilt für alle Minderheitsaktionäre. Danach verpflichtet sich KWL zur Zahlung einer von 300,00 Euro auf 310,50 Euro erhöhten Barabfindung je Inhaber-Stückaktie der KWR. Unbeschadet der gesetzlich vorgeschriebenen Verzinsung nach §327b Abs. 2 wird die Barabfindung ab dem 21. August 2002 bis zur Auszahlung mit 5% p. a. verzinst.



Zusätzlich bietet der Hauptaktionär jedem zum Zeitpunkt der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der KWR vorhandenen Minderheitsaktionär an, innerhalb von einem Monat nach der Veröffentlichung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Bundesanzeiger zum Preis von 5,50 Euro eine Option auf den Erwerb einer auf den Inhaber lautenden Aktie des Hauptaktionärs im Nennbetrag von 50,00 CHF von KWL zu erwerben. Bei den Optionen handelt es sich um Optionen aus dem freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebot des KWL an die Aktionäre der KWR vom Juli 2002.



Nähere Einzelheiten werden mit der Bekanntmachung zum Übertragungsbeschluss veröffentlicht, so die Meldung weiter.



Veröffentlichungsdatum: 14.01.2003 - 17:55
Redakteur: rpu
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