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Frau Renate Erbarth

Gardena: Übertragung der Vorzugsaktien ist amtlich - Eintragung im Handelsregister ist erfolgt


Der Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 12. September 2002 über die Übertragung der Vorzugsaktien der außenstehenden Aktionäre der Gesellschaft auf die Green Holding AG gegen Barabfindung in Höhe von 26 EUR je Vorzugsaktie, ist am 14. Januar 2003 im Handelsregister eingetragen worden. Damit sind sämtliche Vorzugsaktien der außenstehenden Aktionäre kraft Gesetzes auf die Green Holding AG übergegangen.



Die Barabfindung in Höhe von 26,00 EUR je Vorzugsaktie wird den betroffenen Vorzugsaktionären durch ihre jeweilige Depotbank gegen Abbuchung der Vorzugsaktien gutgeschrieben. Bis zur Abbuchung verbriefen die noch börslich und außerbörslich gehandelten Vorzugsaktien nur noch den Anspruch auf die Barabfindung. Über 92% der außenstehenden Aktionäre hatten das Angebot zur Übernahme ihrer Vorzugsaktien bereits im Vorfeld angenommen, hieß es in einer Ad-Hoc Mitteilung vom Dienstag weiter.



Veröffentlichungsdatum: 14.01.2003 - 17:43
Redakteur: rpu
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