Zum 01. Januar 2003 ist das Beitragssatzsicherungsgesetz der Bundesregierung in Kraft getreten. Der Pharmagroßhandel ist durch dieses Gesetz insoweit betroffen, als er einen Sparbeitrag von 600 Mio. Euro erbringen soll. Doch das Ergebnis vor Steuern der gesamten Branche beträgt aber nur rund 240 Mio. Euro. Aus diesem Grunde ist nach Unternehmensangaben offensichtlich, dass diese Belastung mit den gewährten Rabatten an Apotheken verrechnet werden muss. Doch resultieren in jedem Fall hieraus auch Ergebnisminderungen durch einen verstärkten Rabattwettbewerb sowie erhöhte Aufwendungen für Debitorenrisiken im pharmazeutischen Großhandel, da die Apotheken schon ohne diese Verrechnung mit 350 Mio. Euro belastet werden. Die Gesamtbelastung der Apotheken beläuft sich somit auf fast die Hälfte des durchschnittlichen Apothekengewinns.
Die beim Pharmagroßhandel verbleibenden Ergebnisverschlechterungen können bei weitem nicht vollständig durch Kosteneinsparungen aufgefangen werden. Aus diesen Gründen geht der Vorstand der Sanacorp Pharmahandel AG davon aus, dass sich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Sanacorp Pharmahandel AG im Jahr 2003 auf 12-18 Mio. Euro reduzieren wird. Im Geschäftsjahr 2002 konnten noch 30,9 Mio. Euro erzielt werden. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des Beitragssatzsicherungsgesetzes feststellen oder das Gesetz entsprechend der Initiative der CDU/CSU Fraktion rückwirkend aufgehoben werden, ist allerdings mit anderen staatlich dirigistischen Maßnahmen zu rechnen. Diese könnten dann das Ergebnis des pharmazeutischen Großhandels und damit der Sanacorp Pharmahandel AG ebenfalls belasten.