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HV-Bericht mobilcom AG - Aktionäre beschließen Geltendmachung von möglichen Ersatzansprüchen gegenüber France Télécom

Bereits im Vorfeld der Hauptversammlung der mobilcom AG sorgten nicht nur die geplante Verschmelzung mit der derzeit ebenfalls noch börsennotierten Tochtergesellschaft freenet.de AG, sondern auch aktuelle Spekulationen in der Presse über die Verschiebung von Aktien der mobilcom durch den früheren Vorstandsvorsitzenden und Unternehmensgründer Gerhard Schmid am Finanzplatz in Liechtenstein für Unruhe.



Zur diesjährigen Hauptversammlung lud der Telekommunikationskonzern aus dem schleswig-holsteinischen Büdelsdorf abweichend zu den Vorjahren am 22. April 2005 in das Tempodrom in Berlin ein. Der Versammlungsleiter Prof. Dr. Dieter Vogel begrüßte die rund 400 Aktionäre, Gäste und Vertreter der Presse, darunter Alexander Langhorst von GSC Research, und erteilte nach der Erledigung der üblichen Formalien sowie der zweimaligen Ermahnung des Aktionärs Klein, der sich in der freien Kommunikation mit dem Notar gehindert sah, und der Androhung, Herrn Klein des Versammlungsraums zu verweisen, dem Vorstandsvorsitzenden Dr. Thorsten Grenz das Wort.


Bericht des Vorstands



Nach der Begrüßung des Auditoriums stellte Dr. Grenz einleitend fest, dass die Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr das bislang beste operative Ergebnis der Unternehmensgeschichte erzielt hat und dass zudem die Marktziele in beiden Geschäftsfeldern trotz zum Teil erheblicher Vorbelastungen übertroffen werden konnten. So konnte der Geschäftsbereich Mobilfunk die Kundenzahl von 4,2 auf 4,56 Millionen und damit über Plan erhöhen, und im Geschäftsbereich Festnetz konnte die dort aktive Tochtergesellschaft freenet.de ihre Position im weiterhin hart umkämpften DSL-Markt stärker als erwartet ausbauen.



Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte der mobilcom-Konzern die Umsatzerlöse um 3 Prozent auf 1,9 Mrd. EUR steigern, das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) konnte auf 97 Mio. EUR mehr als vervierfacht werden, und das EBITDA konnte sich ebenfalls überproportional zum Umsatzanstieg um 63 auf 166 Mio. EUR erhöhen. Laut Dr. Grenz haben beide Geschäftsbereiche ihre operativen Zielsetzungen für 2004 übererfüllt: Das Segment Mobilfunk konnte unter Einhaltung der eigenen Ergebnisziele den Kundenbestand über die erwartete Zielmarke von 4,4 Millionen auf 4,56 (Vj.: 4,2) Millionen erhöhen, und als sehr beachtlich wurde im Bereich Festnetz/Internet der starke Zuwachs bei den DSL-Kunden sowie die Nutzung der Sprachtelefonie charakterisiert. Sehr zufrieden zeigte sich der Unternehmenschef überdies mit der erreichten Eigenkapitalverzinsung von 20 Prozent vor Steuern.



Die Aktionäre sollen am Unternehmenserfolg, wie bereits im Vorjahr mit der Wiederaufnahme der Dividendenzahlung unter Beweis gestellt, in Form einer Dividende beteiligt werden, vorgeschlagen wird daher eine Erhöhung um 0,05 EUR auf 0,25 EUR je Aktie. Dank der Ausschüttung aus dem sogenannten "steuerlichen Einlagenkonto", früher unter dem Begriff EK04 bekannt, können unbegrenzt steuerpflichtige Aktionäre diese steuerfrei vereinnahmen. Unter Berücksichtigung des üblichen Steuereffekts entspricht die vorgeschlagene Ausschüttung laut Verwaltung einer Bruttodividende von 0,32 EUR.



Weiteres Kapital wurde im Berichtsjahr auch über das von der letzten Hauptversammlung genehmigte Aktienrückkaufprogramm an die Anteilseigner zurückgegeben. Zwischen dem 12. November 2004 und dem 31. Januar 2005 wurden laut Dr. Grenz insgesamt 3.285.090 Aktien oder 5 Prozent des Grundkapitals zurückgekauft. Das Gesamtvolumen des Programms belief sich damit auf 51,32 Mio. EUR, der durchschnittliche Erwerbspreis je Aktie betrug 15,62 EUR. Nach der Hauptversammlung sollen die im Eigenbestand befindlichen Aktien zur Optimierung der Kapitalstruktur eingezogen werden, so der Vorstandschef weiter. Eine Zustimmung der Hauptversammlung zum neuerlichen Rückkaufprogramm vorausgesetzt, soll dessen Wiederaufnahme beschlossen werden.



Als erfreulich bezeichnete Dr. Grenz erneut die Kursentwicklung der Aktie der mobilcom, die im Berichtszeitraum weitere 30 Prozent an Wert hinzugewinnen konnte und damit nicht nur deutlich besser als der TecDAX abgeschnitten hat, sondern auch die bereits im Vorjahr sehr erfreuliche Performance fortschreiben konnte. Im Zweijahresvergleich ergibt sich eine beeindruckende Wertsteigerung von 153 Prozent pro Jahr. Nachdem in 2003 die Beteiligung an der freenet.de AG Auslöser für die Höherbewertung des Unternehmens war, ist der Kursanstieg im abgelaufenen Geschäftsjahr laut Verwaltung auf die Höherbewertung des Mobilfunkbereichs zurückzuführen.



Im Anschluss kam Dr. Grenz auf die Entwicklung der beiden Geschäftsfelder im Berichtsjahr zu sprechen. Wie bereits dargelegt, konnte der Bereich Mobilfunk Ergebnis- und Volumenwachstum erfolgreich miteinander verbinden. So konnte durch höhere Telefonieumsätze sowie durch ein starkes Neugeschäft der Umsatz um 5,3 Prozent auf über 1,4 Mrd. EUR ausgeweitet und ein kräftiger Anteil am Marktwachstum des Mobilfunksegments realisiert werden. Das EBITDA verbesserte sich auf 40,6 Mio. EUR, und dank eines Zuwachses von 29 Mio. EUR ist auf EBIT-Basis mit nunmehr plus 9,2 Mio. EUR die Rückkehr in die Gewinnzone gelungen.



Der Kundenbestand von 4,56 Millionen zum Geschäftsjahresende setzt sich nach Verwaltungsangabe aus 2,5 Mio. Vertrags- und 2,1 Mio. Prepaid-Kunden zusammen. In 2004 konnten mit 1,73 Mio. Neukunden fast doppelt so viele Kunden hinzugewonnen werden wie im Vorjahr, und nahezu jeder zehnte Neukunde hat sich in 2004 für ein Angebot von mobilcom entschieden, wie Dr. Grenz stolz berichtete. Gegen den Markttrend konnte der durchschnittliche Umsatz pro Vertragskunde um 3,6 Prozent auf 31,10 EUR verbessert werden, mit 6,90 EUR lag auch der Umsatz bei Prepaid-Kunden leicht über dem Vorjahr. Besonders zufrieden zeigte sich die Verwaltung indes mit der deutlichen Verbesserung des EBITDA je Kunden, das sich von 3,20 auf 9,30 EUR nahezu verdreifachte.



In 2004 konnte die Vertriebskraft von mobilcom weiter gestärkt werden. Dank 30 zusätzlicher Eröffnungen umfasst die Shopkette nun 219 Läden, darunter vier sogenannte "Flagship-Stores" in bester Lage. Der erste derartige Shop wurde im vergangenen August am Berliner Tauentzien direkt gegenüber dem KaDeWe vorgestellt. Ebenfalls steigern konnten die Büdelsdorfer die Zahl der Verkaufspunkte im Fachhandel von zuvor 700 auf inzwischen 1.000. Ergänzt werden die klassischen Vertriebswege laut Dr. Grenz durch den Internet-Vertrieb, der sich seit vergangenem Dezember erfolgreich auf einen komplett neu entwickelten Online-Shop stützen kann.



Wesentliche Erfolgsfaktoren des Jahres 2004 waren laut Verwaltung neben dem Tarifkonzept "m-limit", das die Forderungen von Verbraucherschützern nach besserer Transparenz und Kontrolle über die Handyrechnung vor allem von Jungendlichen erfüllt, die im Weihnachtsgeschäft eingeführte "Volksnavigation" (Handy mit GPS-Zubehör und Software auf Basis des Falk-Verlags) sowie die Partnerschaft mit O2. Hinsichtlich der Entwicklung des UMTS-Geschäfts in Deutschland wiederholte Dr. Grenz die nach wie vor zurückhaltende Einschätzung von mobilcom, die durch den anhaltend schleppenden Verlauf dieses Geschäfts untermauert wird. Bislang einziges erfolgreiches Produkt für Serviceprovider wie mobilcom ist die UMTS-Datenkarte. Die beschriebene Entwicklung sowie der anhaltend hohe Investitionsbedarf bestätigen nach Einschätzung von Dr. Grenz eindrucksvoll die Richtigkeit der in 2002 getroffenen Entscheidung, mit einem eigenen UMTS-Netz keine Werte schaffen zu können.



Ebenfalls ein Rekordergebnis konnte in 2004 der von der Tochtergesellschaft freenet.de AG geführte Geschäftsbereich Festnetz/Internet vorlegen. Trotz eines auf 468 Mio. EUR leicht rückläufigen Umsatzes konnte das EBITDA um 40 Prozent auf 126 Mio. EUR verbessert werden, und das EBIT hat sich mit einem Wert von 85 Mio. EUR mehr als verdoppelt, so Dr. Grenz weiter. Als besonders erfreulich wertete dieser die Ausweitung des DSL-Kundenbestands von 80.000 auf 350.000 sowie die Steigerung der Kundenzahl im Telefoniegeschäft um über 50 Prozent auf 4,6 Millionen, wovon der überwiegende Teil auf Nutzer im Call-by-Call-Geschäft entfällt. Im Portalgeschäft hat sich die Zahl der registrierten Mitglieder um 1 Million auf 6,9 Millionen erhöht, die Zahl der Page-Impressions stieg um 42 Prozent auf über 11,6 Milliarden.



Für das laufende Geschäftsjahr erwartet der Vorstandsvorsitzende eine Fortsetzung der positiven Unternehmensentwicklung. So soll im Bereich Mobilfunk das Ergebnis erneut deutlich verbessert werden. Derzeit wird mit einem auf 60 Mio. EUR verbesserten EBITDA und einem EBIT von rund 32 Mio. EUR gerechnet, die Zahl der Kunden soll auf rund 4,8 Millionen wachsen. Der Geschäftsbereich Festnetz soll einen stabilen Ergebnisbeitrag auf dem Niveau des Vorjahres mit einem EBITDA von etwa 126 Mio. EUR und einem EBIT von 85 Mio. EUR liefern, woraus sich auf Konzernebene eine EBITDA-Bandbreite für 2005 zwischen 185 und 200 Mio. EUR ergibt. Abschließend informierte der mobilcom-Chef die Anteilseiger darüber, dass die geplante Verschmelzung mit der Tochtergesellschaft freenet.de AG im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung beschlossen werden soll, als angestrebten Termin nannte er den August 2005.


Allgemeine Aussprache



Vor Eintritt in die Generaldebatte erfolgten zwei Wortmeldungen der Aktionäre Manfred Klein aus Saarbrücken sowie Jochen Knoesel, Würzburg, zur Geschäftsordnung. Diese stellten Anträge zur Abwahl des Versammlungsleiters Prof. Dr. Vogel sowie zur Absetzung der Tagesordnung bzw. einzelner Tagesordnungspunkte aus wichtigem Grund bzw. wegen formaler Mängel in der Einladung. In den im Anschluss an diese Anträge durchgeführten Abstimmungen wurden diese mit sehr deutlicher Mehrheit zurückgewiesen, einzig bei der möglichen Abwahl von Prof. Dr. Vogel als Versammlungsleiter votierten bei einer stimmberechtigten Präsenz von 29.175.384 Aktien insgesamt 2.539.958 Stimmen für diesen Vorschlag.



Als erster Redner meldete sich dann Dr. Malte Diesselhorst, Landesgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), zu Wort und bezeichnete die für ihn erste Hauptversammlung der mobilcom AG als ein Erlebnis der besonderen Art, und er mahnte eine zügige und auf Inhalte konzentrierte weitere Versammlungsführung an. Mit Blick auf die sich immer schneller verändernden Rahmenbedingungen im Mobilfunk- und DSL-Markt erkundigte sich der DSW-Sprecher nach der zukünftigen Strategie des Unternehmens sowie einer Einschätzung des Vorstands zur künftigen Entwicklung. Im Mobilfunkmarkt rechnet die Gesellschaft nach Verwaltungsangabe mit einer Fortsetzung des Wachstums, die Festnetztelefonie muss nach der festen Überzeugung von Dr. Grenz im DSL-Markt deutlich zulegen.



Das DSL-Geschäft ist nach Einschätzung der Verwaltung der wichtigste Wachstumsmarkt, in dem der mobilcom-Konzern derzeit aktiv ist. Im Jahr 2004 konnte die dort tätige freenet.de AG gute Fortschritte erzielen und den vierten Platz auf dem deutschen Markt erringen, und auch für das laufende Jahr geht die Verwaltung von einer Fortsetzung des positiven Trends aus. Die in 2004 vermittelte, deutlich 4-stellige Zahl von DSL-Verträgen soll und muss weiter gesteigert werden, so Dr. Grenz weiter. Neben den auch hier noch vorhandenen Chancen, auf organischem Wege zu wachsen, verspricht sich die Verwaltung von der angestrebten Verschmelzung zwischen mobilcom und freenet.de die Schaffung zusätzlicher Potenziale, beispielsweise durch ein verbessertes Bestandskundenmanagement und die Nutzung von Cross Selling-Möglichkeiten.



Ergänzend erkundigten sich neben Herrn Dr. Diesselhorst auch weitere Debattenredner nach dem weiteren Zeitplan der geplanten Verschmelzung sowie den Gründen für diesen Schritt. Nach Aussage der Verwaltung soll hierdurch auf der operativen Seite eine Stärkung der Vertriebskraft erreicht und auf die zu beobachtende Entwicklung des Zusammenwachsens von Festnetz- und mobilen Diensten reagiert werden, die sich beispielsweise am drahtlosen Internetzugang oder W-LAN zeigt.



Auch strategisch ist die geplante Verschmelzung, die von den Hauptversammlungen beider Unternehmen im August 2005 beschlossen werden soll, sehr sinnvoll. Dr. Grenz verwies auf die gute Ergebnisqualität sowie die gut dotierte Unternehmenskasse, die zusammen mit den ebenfalls erheblichen Mitteln der mobilcom effizienter eingesetzt werden könnten und zudem alle möglichen Akquisitionsziele mit Ausnahme der Deutschen Telekom AG auf dem deutschen Markt in Reichweite kommen ließen. Auf entsprechende Nachfrage erklärte die Verwaltung, dass sie den relevanten Markt fortlaufend im Auge hat und auf mögliche interessante Akquisitionsobjekte hin untersucht. Bislang sei aber wegen zu hoher Preisforderungen der abgebenden Gesellschafter oder fehlender Opportunität auf Zukäufe verzichtet worden. Im Falle geeigneter Angebote könne man jedoch sehr schnell eine Entscheidung treffen und auch die erforderliche Finanzierung der Transaktion sicherstellen, so der Vorstandsvorsitzende weiter.



Mit Blick auf die strategische Ausrichtung des Unternehmens als Serviceprovider ohne ein eigenes Netz erkundigte sich der DSW-Vertreter nach etwaigen Nachteilen hierraus. Nach Einschätzung von Dr. Grenz bietet diese Positionierung dem Unternehmen mehr Vor- als Nachteile, und vor allem auf der Kostenseite habe man es mit einem vergleichsweise geringen Fixkostenblock zu tun, der sich im Falle eigener Netze deutlich erhöhen würde. Bei den derzeit verbreiteten GSM-Netzen sind überdies genug freie Kapazitäten am Markt verfügbar, so dass auch von dieser Seite keine Probleme auftreten. Den Zugang zum UMTS-Standard sichert sich das Unternehmen durch qualifizierte Vertriebspartnerschaften mit den jeweiligen Netzbetreibern. Angesichts des nach wie vor schleppenden Starts von UMTS und den bei den Netzbetreibern immer höher werdenden Anlaufverlusten zeigte sich Dr. Grenz überzeugt von der Richtigkeit des im Jahre 2002 beschlossenen Ausstiegs aus dieser Technologie.



Ferner erkundigte sich Dr. Diesselhorst nach dem aktuellen Stand der laufenden Gerichtsverfahren unter Beteiligung der mobilcom AG, den hierfür bisher angefallenen Aufwendungen sowie den Erfolgsaussichten. Wie Dr. Grenz in seiner Antwort darlegte, handelt es sich im Wesentlichen um zwei Themengebiete. Zum einen habe man in 2004 eine Klage zur Durchsetzung der Forderung auf Rückerstattung der Umsatzsteuer im Zusammenhang mit dem Erwerb der UMTS-Lizenz im Jahre 2000 erhoben, zum zweiten habe man sich gegen die Entscheidung und Verfügung der EU-Kommission zur zeitweiligen Schließung des Online-Shops zu Wehr gesetzt.



Bei der Umsatzsteuerthematik hat sich erst im Laufe der Jahre 2003 und 2004 die Erkenntnis verbreitet, dass es sich angesichts einer möglichen unternehmerischen Betätigung des Staats um einen umsatzsteuerpflichtigen Geschäftsvorfall gehandelt haben könnte. Vor diesem Hintergrund und weil eine Einigung mit der Regulierungsbehörde auf einen Verjährungsverzicht nicht zustande gekommen ist, wurde diese Klage erhoben, der von einer ganzen Reihe Experten durchaus erhebliche Erfolgschancen eingeräumt wird. Die möglichen Verfahrenskosten belaufen sich auf 1 bis 1,2 Mio. EUR und sind im Abschluss der mobilcom AG entsprechend zurückgestellt worden, so die Verwaltung weiter.



Besondere Risiken im Zusammenhang mit der EU-Kommission, hier ging es um die beihilferechtliche Bewertung der Landesbürgschaft im Zuge der Sanierungskredite aus 2002, bestehen nach Einschätzung der Verwaltung nicht mehr, da die entsprechenden Darlehen mit der aus Brüssel kritisierten Absicherung bereits im Jahre 2003 zurückgeführt worden sind.



Auf weitere Nachfrage wurde seitens des Vorstands mitgeteilt, dass die Anfechtungsklagen gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 19. Mai 2004 (siehe hierzu auch den HV-Bericht von GSC Research) vor dem Landgericht in Flensburg anhängig sind und dass in Kürze ein Termin für die mündliche Verhandlung bekannt gegeben werden soll. Für das laufende Geschäft ergeben sich aus diesen Verfahren nach Einschätzung der Verwaltung keine Risiken.



Rechtsanwalt ten Doornkaat, Vertreter der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK), zeigte sich mit dem vorliegenden Zahlenwerk und den erreichten operativen Fortschritten durchaus zufrieden und beschränkte sich in seinem Redebeitrag vorwiegend auf die Begründung der unter anderem von der SdK gestellten Anträge auf Sonderprüfung im Zusammenhang mit dem letztlich gescheiterten UMTS-Engagement der mobilcom AG und der Rolle der France Télécom (TOP 12) sowie der unter Tagesordnungspunkt 13 geforderten Geltendmachung von Ersatzansprüchen gemäß §117 Abs. 1. und Abs. 3 sowie §317 des Aktiengesetzes. Dabei geht es den Antragstellern vor allem um mögliche Ersatzansprüche gegenüber der France Télécom S.A. (FT) aus und im Zusammenhang mit dem Rückzug der Gesellschaft aus dem UMTS-Geschäft, dem Rückzug der FT aus der Finanzierung der mobilcom AG und dem Abschluss des sogenannten MC Settlement Agreement vom 20. November 2002.



Ferner wurde seitens der Antragsteller die Bestellung eines besonderen Vertreters nach §147 Abs. 2 Satz 1 AktG vorgeschlagen, der die Geltendmachung etwaiger Ersatzansprüche gegenüber der France Télécom vornehmen soll, jedoch nur unter der Bedingung, den Fortbestand des Unternehmens nicht zu gefährden. Als besonderer Vertreter wurde der Wirtschaftsprüfer Wilhelm Haarmann vorgeschlagen, Partner und Mitnamensgeber der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Haarmann, Hemmelrath & Partner.



Die Verwaltung wies den Antrag der Aktionäre als unbegründet zurück. Dr. Grenz betonte mehrfach im Rahmen der Generaldebatte, dass "die wesentlichen Tatbestandsvoraussetzungen einer Haftung von France Télécom fehlen" und dass die in den Raum gestellten Ersatzansprüche nicht bestehen. Nach der festen Überzeugung von Vorstand und Aufsichtsrat soll mobilcom durch den Antrag in eine sinnlose rechtliche Auseinandersetzung gezwungen werden, die zumindest Zeit und Einiges an Geld kosten wird, möglicherweise aber auch die Existenz des gesamten Unternehmens gefährden kann.



Im weiteren Verlauf der Generaldebatte meldeten sich eine ganze Reihe weiterer Redner zu Wort. Die Sprecher des ersten Rednerblocks bewerteten die vorliegenden Anträge auf Sonderprüfung und Geltendmachung von möglichen Ersatzansprüchen sehr kritisch und warfen Fragen nach bestehenden Abhängigkeiten zwischen den in Raume stehenden Sonderprüfern sowie dem vorgeschlagenen besonderen Vertreter auf der einen und den Antragstellern auf der anderen Seite auf, und sie bezeichneten eine Sonderprüfung sowie die Geltendmachung von Ersatzansprüchen als "aus dem Fenster geworfenes Geld" oder "ABM-Maßnahme für nicht ausgelastete Wirtschaftsprüfungsgesellschaften".



Dr. Howald, Vertreter der britischen Hermes Focus Asset Management Europe Ltd, die einen Anteil von über 5 Prozent an der mobilcom AG hält, zeigte sich ebenfalls zufrieden mit dem aktuellen Zahlenwerk sowie der Managementleistung der vergangenen Jahre, in denen die Verwaltung nicht nur die drohende Unternehmensinsolvenz abwenden konnte, sondern auch einen erfreulichen operativen Turnaround erzielt hat. Die Hintergründe für die Bereitschaft von France Télécom, die Gesellschaft im Rahmen des MC Settlement Agreements von den Lasten aus dem UMTS-Projekt freizustellen, beurteilte Dr. Howald jedoch differenzierter und konstatierte, dass diese Zugeständnisse vermutlich nur aus Sorge vor noch weitergehenden Ansprüchen gemacht wurden, die im Falle einer Insolvenz von einem Insolvenzverwalter eingeklagt worden wären. Weil somit eine mögliche Schadensersatzpflicht in Milliardenhöhe nicht auszuschließen sei, werde er mit den von ihm vertretenen Stimmen für die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gemäß dem Antrag der SdK votieren.



Aktionär Grimm erkundigte sich nach den bestehenden Verlustvorträgen im Konzern sowie nach möglichen Auswirkungen der geplanten Verschmelzung mit der freenet.de AG auf deren Nutzbarkeit. Laut Dr. Grenz bestehen derzeit ganz erhebliche Verlustvorträge, die sich auf rund 3,4 Mrd. EUR bei der Körperschaftssteuer und etwa 3,9 Mrd. EUR bei der Gewerbesteuer belaufen. Wesentliche Teile dieser Beträge werden nach derzeitigem Erkenntnisstand auch nach der geplanten Verschmelzung nutzbar sein, die genaue Nutzungshöhe sowie die zeitliche Dauer einer geringeren Steuerbelastung sind laut Verwaltung jedoch abhängig von den Rahmenbedingungen des Steuerrechts.



Auf weitere Nachfrage bezifferte Vorstandsmitglied Grodd die durchschnittlichen Kosten für die Neukundengewinnung auf rund 100 EUR für Vertragskunden, die monatliche Rohmarge liegt dort im Schnitt bei 10 bis 12 EUR. Der für 2005 geplante Werbe- und Marketingetat umfasst laut Verwaltung etwa 21 Mio. EUR und soll schwerpunktmäßig im Handelsmarketing eingesetzt werden, das auf die Werbung in Medien entfallende Teilbudget beträgt lediglich 6 Mio. EUR. Befragt nach einer Einschätzung zur künftigen Entwicklung des UMTS-Standards verwies Herr Grodd auf die bereits von Dr. Grenz angesprochene vergleichsweise langsame Entwicklung. Trotz dieser Verzögerungen gegenüber den ursprünglichen Markteinschätzungen entwickelt sich das Geschäft durchaus vielversprechend, da das Thema Konvergenz nach Verwaltungseinschätzung immer stärker an Bedeutung gewinnen wird.



Mehrere Redner beschäftigten sich in ihren Beiträgen mit der künftigen Ausschüttungspolitik sowie den Gründen für die unter TOP 7 vorgeschlagene Kapitalherabsetzung bei einem noch bestehenden Gewinnvortrag von 75 Mio. EUR. Dr. Grenz begründete die vorgeschlagene Maßnahme mit einer Optimierung der Kapitalstruktur sowie der Freisetzung der Kapitalrücklagen für eine mögliche Ausschüttung an die Anteilseigner oder zur Verwendung im Rahmen von Aktienrückkäufen in der Zukunft. Bei einer vollständigen Ausschüttung des Herabsetzungsbetrags wäre rechnerisch eine Zahlung von 2,50 EUR je Anteilsschein möglich, eine solche Ausschüttung ist derzeit jedoch nicht vorgesehen. Vielmehr strebt die Gesellschaft nach Wiederaufnahme der Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2003 auch in der Zukunft eine kontinuierliche Ausschüttung an die Aktionäre an, wobei die angestrebte Quote laut Verwaltung bei etwa 50 Prozent liegt, aber kein Dogma darstellt. Darüber hinaus soll auch auf dem Wege von Aktienrückkäufen und der anschließenden Einziehung zusätzliches Kapital an die Anteilseigner zurückfließen, vor dem Hintergrund der bevorstehenden Verschmelzung wurde der Rückkauf jedoch vorübergehend ausgesetzt.



Kritik an dem in 2003 erfolgten Verkauf von freenet.de-Aktien und der nun angestrebten Reintegration in den mobilcom-Konzern wies Dr. Grenz als unbegründet zurück. Die in 2003 erfolgte Reduzierung des Anteils von zuvor über 75 Prozent auf aktuell knapp über 50 Prozent war keine bewusste Portfolioentscheidung zu Lasten der freenet.de, sondern erfolgte einzig und allein aus der Zwangslage heraus, liquide Mittel zur Rückzahlung des von der KfW gewährten und dem Land Schleswig-Holstein verbürgten Rettungskredit aus 2002 zu beschaffen. Die Notwendigkeit für diesen Schritt zeigt nicht zuletzt die sehr negative Beurteilung der Rettungstransaktion seitens der EU, die im Falle eines weiterhin bestehenden Kreditverhältnisses dem Unternehmen möglicherweise sehr gefährlich worden wäre.



Rechtsanwalt Dr. Wirth erkundigte sich mit Blick auf die Unternehmensbilanz nach dem Umfang der Wertberichtigungen auf Kundenforderungen sowie der durchschnittlichen Höhe der durch externe Dienstleister eingetriebenen Einzelforderungen. Laut Vorstand handelt es sich um insgesamt 81.575 Fälle mit einem Gesamtvolumen von 36,63 Mio. EUR ohne Wertberichtigungen. Der durchschnittliche Wert der extern eingetriebenen Forderungen beläuft sich auf 444,12 EUR bei einer Beitreibungsquote von 34,3 Prozent. Insgesamt liegt der Anteil problematischer Forderungen bei deutlich unter 2 Prozent des Gesamtumsatzes, die durchschnittlichen Kosten für die externe Beitreibung bezifferte Dr. Grenz auf 2,30 EUR je Kunde.



Auf die Frage, warum die im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworbenen eigenen Aktien bislang noch nicht wie vorgesehen eingezogen wurden, verwies die Verwaltung auf mögliche rechtliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Durchführung der Hauptversammlung. Die Einziehung soll unmittelbar im Anschluss an die Veranstaltung auf den Weg gebracht werden. Die Höhe des Selbstbehalts im Rahmen der bestehenden D&O-Versicherung bezifferte der Vorstand auf 100 TEUR, beim Aufsichtsrat ist kein Selbstbehalt vorgesehen. Mit Blick auf die von einzelnen Rednern am Versammlungsleiter geübte Kritik und Nachfragen, ob sich seit dem Amtsantritt von Prof. Dr. Vogel die Konditionen für die mobilcom AG verschlechtert hätten, wies Dr. Grenz auf den Umstand hin, dass erst seit dessen Eintritt seitens der Versicherung wieder Bereitschaft besteht, Versicherungsschutz zu gewähren.



Ein weiterer Fragenkomplex der Generaldebatte beschäftigte sich mit dem aktuellen Stand der Verfahren gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden und Unternehmensgründer Gerhard Schmid sowie gegen die Millenium GmbH auf Leistung von Schadensersatz. Nach Verwaltungsangabe sind die Verfahren gegen Herrn Schmid in Insolvenz sowie die Millenium GmbH vor dem Landgericht in Flensburg anhängig. Die eingeklagte Summe wurde von ursprünglich 7,5 auf 26,6 Mio. EUR erhöht, ein Termin für die mündliche Verhandlung steht bislang noch nicht fest. Die Erhöhung der geltend gemachten Forderung begründete der Vorstand mit der drohenden Verjährung derselben sowie der Erwartung, einen beträchtlichen Betrag aus der Summe auf dem Gerichtswege auch realisieren zu können. Auf der Kostenseite wird sich die Erhöhung der Forderung um 19 Mio. EUR mit rund 200 TEUR vergleichsweise moderat auswirken, so der Vorstandsvorsitzende weiter.



Breiten Raum im weiteren Verlauf der Diskussion nahm das vorliegende Rechtsgutachten von Prof. Dr. Knut Werner Lange ein, in welchem dieser im Auftrag der Verwaltung mögliche Grundlagen für Ersatzansprüche gegenüber der France Télécom S.A. geprüft hat. (Anm. des Verfassers: Das genannte Gutachten kann unter diesem Link auf der Homepage der mobilcom AG heruntergeladen werden). Seitens einer Reihe von Rednern wurden das Gutachten sowie der "verbissen geführte Kampf der Verwaltung" gegen den Antrag zur Geltendmachung möglicher Ersatzansprüche kritisiert. Dabei fielen unter anderem auch sehr drastische Worte, in denen das Gutachten als "Nullum" gebrandmarkt wurde und der mobilcom gegenüber der France Télécom eine Abhängigkeit wie die eines Trinkers von der Flasche bescheinigt wurde.



Auf den Vorwurf eines möglichen Interessenkonflikts des Gutachers, resultierend aus einer früheren Unterstützung der Universität Witten-Herdecke durch die mobilcom AG, führte der Vorstandsvorsitzende aus, dass in den Jahren 1999 bis 2003 insgesamt 511 TEUR im Rahmen eines Sponsoringvertrags gewährt wurden. Angesichts der privaten Trägerschaft sei die Universität jedoch auf Spenden angewiesen und erhalte diese auch von einer Vielzahl anderer Personen und Unternehmen, so dass eine Abhängigkeit oder Befangenheit nach Überzeugung von Dr. Grenz nicht gegeben ist.



Mit Blick auf das Gutachten und die von Aktionärsseite vorgebrachte Kritik betonte der Unternehmenschef mehrfach, dass die Verwaltung nach wie vor der Auffassung ist, dass das Corporate Framework Agreement kein Beherrschungsvertrag war, da die formalen und materiellen Anforderungen an einen solchen nicht vorliegen, die mobilcom AG kein abhängiges Unternehmen im Verhältnis zur France Télécom war, die Voraussetzung einer "Veranlassung" im Sinne des §317 Abs. 1 AktG fehlt und schließlich kein Nachteil zu Lasten des Unternehmens entstanden ist.



Weitere Redner, darunter unter anderem Herr Knoesel sowie Dr. Issels, Vorstand der Allerthal-Werke AG, Köln, erkundigten sich mit Blick auf die von der Verwaltung angeführten möglichen Risiken für die mobilcom AG aus einer Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen danach, ob durch das Settlement Agreement alle möglichen Ansprüche gegenüber der mobilcom AG ausgeschlossen werden konnten. Dr. Grenz führte hierzu aus, dass die Verwaltung die Auffassung vertritt, alle möglichen Ansprüche gegenüber der mobilcom AG durch das Agreement beseitigt zu haben. Ferner sei man überzeugt, dass auch die France Télécom keine Möglichkeit besitzt, irgendwelche Forderungen gegenüber mobilcom geltend zu machen. Auf weitere Nachfrage bestätigte Dr. Grenz ferner, dass die Verwaltung von einem rechtmäßigen Zustandekommen des MC Settlement Agreements ausgeht und dass dieses eine verbindliche Vergleichsvereinbarung zwischen beiden Partnern darstellt.



Massive Kritik wurde seitens der Aktionäre Freitag und Steeg an der ihrer Einschätzung nach offenkundigen Beeinflussung der Meinung der Versammlungsteilnehmer durch eine von Prof. Dr. Vogel geschickt gesteuerte Reihenfolge der Debattenredner geübt, in deren Folge kritische Stimmen erst nach einigen Stunden Versammlungsdauer zu ihrem Recht kämen. Aufsichtsratschef Prof. Dr. Vogel führte hierzu aus, er habe die Reihenfolge der Redner nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt, und er könne keine Benachteiligung einzelner Personen feststellen. Ebenfalls wies er weitere Kritik an vermeintlich gekauften Rednern, die im Rahmen ihrer Ausführungen die Position der Verwaltung mit Blick auf die Themenbereiche Sonderprüfung und Ersatzansprüche vertreten, als vollkommen unbegründet zurück. Der in diesem Kontext von Frau Steeg ebenfalls angegriffene Aktionär Bernd Günther aus Hamburg verwahrte sich ebenfalls entschieden gegen eine derartige Unterstellung.



Bezugnehmend auf die Vorwürfe aus Teilen des Aktionariats, die Verwaltung setze sich vehement gegen die Umsetzung eines möglichen Beschlusses zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen zur Wehr, erklärte der Versammlungsleiter, die Verwaltung werde sich natürlich an eine wie auch immer geartete Beschlussfassung der Hauptversammlung halten. Einschränkend wies der jedoch darauf hin, dass dies nur für einen rechtmäßig zustande gekommenen Beschluss gelte, als möglicherweise problematisch wertete Prof. Dr. Vogel in diesem Kontext die ungeklärte Frage, woher die Aktionärin KASAG ihre Anteile erworben hat und ob es sich dabei möglicherweise um Stücke aus der Insolvenzmasse von Herrn Gerhard Schmid handelt, die unrechtmäßig ins Ausland geschafft wurden. Eine Bewertung dieser Frage ist aus Verwaltungssicht derzeit jedoch nicht möglich, zusätzliche Erkenntnisse dürften sich aber aus den laufenden staatsanwaltlichen Ermittlungen zu diesem Gesamtkomplex ergeben.



Nach Darstellung des Versammlungsleiters haben sich Vorstand und Aufsichtsrat im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ebenfalls intensiv mit der Materie beschäftigt und sind zu dem Schluss gekommen, dass weder ein Anlass noch eine rechtliche Grundlage für die Geltendmachung besteht. Vor diesem Hintergrund und angesichts möglicher Gefahren für das Unternehmen bei einem Aufrollen der gesamten Thematik habe man sich dagegen ausgesprochen. Prof. Dr. Vogel appellierte an alle Teilnehmer der Versammlung, gegenseitige Beschuldigungen und Unterstellungen zu unterlassen und die Beschlussfassung abzuwarten.


Abstimmungen



Nach Beendigung der allgemeinen Aussprache um 22 Uhr wurde die Präsenz mit 29.191.877 Aktien oder 44,43 Prozent des stimmberechtigten Grundkapitals festgestellt. Im Einzelnen beschlossen wurden dann die Ausschüttung einer Dividende von 0,25 EUR je Stückaktie (TOP 2), die Entlastung von Vorstand (TOP 3) und Aufsichtsrat (TOP 4), die Wahl der PwC Deutsche Revision Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kiel, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2005 (TOP 5) sowie die Wahl der Herren Dr.-Ing. Horst Dietz, Ulf Gänger, Dr. Hans-Peter Kohlhammer, Klaus Thiemann, Prof. Dr. Helmut Thoma, Prof. Dr.-Ing. Dieter H. Vogel in den Aufsichtsrat (TOP 6).



Ferner wurde abgestimmt über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und vereinfachte Herabsetzung nebst erforderlicher Satzungsänderungen (TOP 7), die Aufhebung und Neufassung des genehmigten Kapitals (TOP 8), die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen (TOP 9), die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien (TOP 10) sowie verschiedene Satzungsänderungen (TOP 11). Nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreichte der Sonderprüfungsantrag unter TOP 12. Die unter TOP 13 geforderte Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegenüber der France Télécom wurde mit rund 75 Prozent der stimmberechtigten Aktien beschlossen, die Aktien der France Télécom unterlagen hier einem Stimmrechtsverbot.



Seitens einer Reihe von Aktionären, darunter auch der France Télécom, wurde Widerspruch zu Protokoll des Notars erklärt.


Fazit



Die Anteilseigner der mobilcom AG können sich über die erheblichen operativen Fortschritte des Unternehmens in den vergangenen zwei Jahren nach dessen Beinahe-Insolvenz sicherlich und uneingeschränkt freuen, und sie zeigten sich diesbezüglich auch dankbar für die Leistungen von Vorstand und Aufsichtsrat. Weiteres Wachstumspotenzial für die mobilcom AG sollte sich nicht zuletzt aus der für August 2005 geplanten Verschmelzung mit der Tochtergesellschaft freenet.de AG und einer Fortsetzung des erfolgreichen organischen Wachstumskurses ergeben.



Beim aktuellen Aktienkurs entspricht die vorgenommene Dividendenausschüttung von 0,25 EUR einer Rendite von 1,6 Prozent, die gute Liquiditätsausstattung sowie die derzeit auch weiterhin positiven geschäftlichen Aussichten sollten in der Zukunft weitere Dividendenanhebungen möglich machen. Inwieweit durch die von der Hauptversammlung beschlossene Geltendmachung von etwaigen Ersatzansprüchen zusätzliche Kursphantasie aufkommt und zusätzliches Geld in die Kassen fließt, ist derzeit nicht in verlässlicher Weise prognostizierbar und muss daher abgewartet werden.


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Veröffentlichungsdatum: 28.04.2005 - 21:06
Redakteur: ala
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