Bei der DCI AG überschreitet mit Abschluss des Monats März der kumulierte Verlust die Höhe der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft. Diese Entwicklung ist nach Unternehmensangaben in der Turn Around-Planung berücksichtigt. Der Vorstand unternimmt entsprechend § 92 Abs. 1 AktG alle notwendigen Schritte und wird unverzüglich eine Hauptversammlung zur Verlustanzeige einberufen. Nach heutiger Einschätzung sichern die liquiden Mittel der Gesellschaft weiterhin die Geschäftstätigkeit sowie das Fortbestehen des Unternehmens.