Aufsichtsrat und Vorstand der Balda AG schlagen auf ihrer diesjährigen Hauptversammlung am 30. April 2003 in Bielefeld die Erweiterung des Aufsichtsrats von drei auf sechs Mitglieder vor. Das Unternehmen will damit die Kompetenz und Wirksamkeit der Kontrollfunktion in seinem Aufsichtsgremium erhöhen. "Wir haben mit der Unterzeichnung der Corporate-Governance-Erklärung strenge Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung anerkannt. Verantwortungsvolle Unternehmensführung heißt für uns auch, die internen Kontrollinstanzen kompetent zu erweitern und die Effizienz in der Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat auszuweiten", erklärte der Vorstandsvorsitzende Gerhard Holdijk.
Balda hatte sich im vergangenen November gemeinsam mit neun weiteren börsennotierten Gesellschaften verpflichtet, einen gemeinsamen Standard für eine faire und verantwortungsvolle Unternehmensführung einzuhalten. Mit ihrer so genannten "Frankfurter Erklärung" gehen die Unternehmen deutlich über den Deutschen Corporate Governance Kodex der Cromme-Kommission hinaus. Denn sie beziehen nicht nur dessen Empfehlungen, sondern auch einige der unverbindlichen Anregungen mit ein.
Designierte neue Mitglieder des Aufsichtsrats sind Dr. Thomas Benz, Gesellschafter der Melitta-Unternehmensgruppe, Jochen Rölfs, Sprecher des Vorstands der Rölfs WP Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie Berndt Kriete, Geschäftsführer in der Ver- und Entsorgung der EMR-Gruppe. "Für uns war entscheidend, den Aufsichtsrat der Balda AG durch erfahrene Unternehmerpersönlichkeiten zu erweitern. Wir sind überzeugt, eine gute Auswahl getroffen zu haben und erwarten uns gewinnbringende Impulse für die gemeinsame Führung und Kontrolle der Balda AG", so Adolf H. Elbert, Vorsitzender des Aufsichtsrats.
Ebenfalls auf der Hauptversammlung schlagen Vorstand und Aufsichtsrat eine Änderung der Aufsichtsratsvergütung vor. Auch sie geht auf die Anforderungen des Corporate-Governance-Kodex zurück, der neben einer festen Vergütung einen variablen, erfolgsorientierten Anteil vorsieht. In dem Vorschlag an die Hauptversammlung koppelt Balda den neuen, variablen Vergütungsanteil an die relative Entwicklung des Börsenkurses der Balda-Aktie im Verhältnis zum SDAX-Index. Im Maximum kann der variable Anteil bis zu 15.000 Euro betragen. Er entfällt, sofern sich die prozentuale Veränderung des Kurses um mehr als 10 Prozentpunkte niedriger als die entsprechende Veränderung des Indexes entwickelt.