Durch Unterstützung des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Biner Bähr, Partner der Anwaltssozietät White & Case, Feddersen, Düsseldorf, ist es der Börsenmakler Schnigge AG gelungen, eine Investorengruppe zu finden, die sich verpflichtet hat, Kapitalmaßnahmen zur Sanierung der Gesellschaft durchzufuhren. Darüber hinaus haben die Gläubiger im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens Forderungsverzichte in erheblichem Umfang ausgesprochen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn (BAFin) hat deshalb den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Börsenmakler Schnigge AG gegenüber dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf für erledigt erklärt. Die Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt InsO wurden daraufhin vom Amtsgericht Düsseldorf durch Beschluß vom 14.03.2003 aufgehoben (Az.: 503 IN 308/02).
Die Aktionäre der Börsenmakler Schnigge Aktiengesellschaft werden in nächster Zeit zu einer am Sitz der Gesellschaft stattfindenden a.o. HV eingeladen. Tagesordnungspunkte werden u.a. die zur Sanierung erforderlichen Kapitalmaßnahmen sein. Damit kann auch der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der 100%igen Tochtergesellschaft, der Schnigge Beteiligungs Aktiengesellschaft, zurückgenommen werden (Amtsgericht Düsseldorf, Az.: 503 IN 307/02).