Eine Kooperationsvereinbarung sowie eine Vereinbarung über eine Überkreuzbeteiligung zwischen der Gold-Zack AG und GB/AG (WPK 585 660) wird derzeit vorbereitet. In diesem Zusammenhang würde auf der einen Seite die GB/AG ihre Beteiligung von 15,83% an der AUFINA Holding AG, die durch eine Zeichnung aus genehmigtem Kapital gegen Sacheinlage entstanden ist, ebenfalls im Wege einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage in die Gold-Zack AG einbringen, sobald die Eintragung der Durchführung dieser Kapitalerhöhung in das Handelsregister erfolgt ist.
Auf der anderen Seite will sich die Gold-Zack AG demnach im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage mit 25,01% an der GB/AG beteiligen, in der Form, dass Aktionäre der GB/AG eine entsprechende Anzahl von GB/AG Aktien als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien der Gold-Zack AG in Gold-Zack einbringen.
Durch diese Beteiligungen mit entsprechenden Kooperationsverträgen wird sich nach Unternehmensangaben eine intensive Zusammenarbeit zwischen der GB/AG, der AUFINA Holding AG und der Gold-Zack AG im Bereich Immobilieneinkauf, -verkauf, Gestaltung von immobiliengestützten Finanzanlageprodukten für Anlage- und Altersvorsorgezwecke sowie im Bereich Corporate Finance ergeben.
Im Rahmen der zukünftigen Zusammenarbeit und mit der beabsichtigten Überkreuzbeteiligung mit Gold-Zack AG, verzichtet die GB/AG in Übereinstimmung mit dem Vorstand und Aufsichtsrat der AUFINA Holding AG auf das für den 15. Mai 2003 angekündigte Übernahmeangebot an die Aktionäre der AUFINA Holding AG zugunsten der Gold-Zack AG, die ein eigenes Übernahmeangebot an die AUFINA Holding AG gerichtet hat.
Nach Durchführung werden die wesentlichen Aktionäre die Fishman-Group und Gold-Zack sein, hieß es in einer Ad-Hoc Mitteilung vom Dienstag weiter.