Der Aufsichtsrat der TFG Venture Capital AG & Co. KGaA schlägt der Hauptversammlung am 25. Juni 2003 vor, das Unternehmen in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln. Bei dieser Umwandlung scheidet die derzeitige persönlich haftende Gesellschafterin TFG Venture Capital AG aus der Gesellschaft aus. Die KGaA wandelt in Folge ihre Rechtsform in die einer AG. Der geplante Formwechsel steht in engem Zusammenhang mit der strategischen Neuausrichtung der Gesellschaft, die sich auf die Beteiligung an unter-bewerteten börsennotierten Unternehmen vornehmlich aus dem Technologiebereich konzentriert.
Aufgrund der formwechselnden Umwandlung entfällt künftig die in der Satzung für die persönlich haftende Gesellschafterin statuierte Komplementärvergütung. Durch die vorzeitige Beendigung der Geschäftsführertätigkeit, die satzungsgemäß noch bis zum Jahr 2008 laufen würde, hat die persönlich haftende Gesellschafterin der KGaA einen Abfindungsanspruch. Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, diesem Abfindungsanspruch zuzustimmen und diesen Wert im Wege einer Sachkapitalerhöhung gegen Ausgabe neuer Aktien in die Gesellschaft einzubringen. Die Liquidität der börsennotierten KGaA wird durch diese Maßnahme nicht beeinflusst.