Die TRIPLAN AG zeigt den Verlust von wenigstens der Hälfte des Grundkapitals an. Im wesentlichen stammt der Verlust aus Wertberichtigungen auf Forderungen. Der Vorstand ruft gemäß § 92 Abs. 1 Aktiengesetz am 26. Juni 2003 die außerordentliche Hauptversammlung zusammen mit der ordentlichen Hauptversammlung ein. Auf die Liquidität und die weitere Entwicklung des Unternehmens hat dieser Umstand keine direkten Auswirkungen. Entnehmen konnte man dies einer Ad-Hoc Mitteilung vom Dienstag.