Der Aufsichtsrat der Winter AG hatte am 16.10.2001 ein Abberufungsantrag gegen Friedrich Winter aus wichtigem Grund angestrengt. Diesem wurde vom Amtsgericht München am 18.07.2002 stattgegeben. Das Landgericht München I hat diesen Beschluss am 26.9.2002 bestätigt. Friedrich Winter hatte gegen diese Beschlüsse Beschwerde eingelegt. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in einem Beschluss entschieden, dass der Antrag des Aufsichtsrates der Winter AG auf Abberufung des Aufsichtsratsmitgliedes Friedrich Winter abgelehnt wurde. Entnehmen konnte man dies einer Ad-Hoc Mitteilung vom Donnerstag.