Im Kartellverfahren gegen die deutsche Zementindustrie hat die HeidelbergCement AG heute einen Bußgeldbescheid des Bundeskartellamtes über 251,5 Mio. EUR erhalten. Der zentrale Vorwurf lautet auf langjährige Beteiligung an Quotenabsprachen in Süddeutschland. Die Höhe des Bußgeldes leitet sich im wesentlichen aus einem angenommenen kartellbedingten Mehrerlös ab.
Die Gesellschaft bestreitet den wesentlichen Teil der Vorwürfe sowie jeglichen Mehrerlös und wird umgehend Einspruch einlegen. Das zuständige Gericht ist in der Ermittlung und Würdigung des Sachverhalts frei und an die Beschuldigungen des Bundeskartellamtes in keiner Weise gebunden.
Die Gesellschaft hat eine Rückstellung gebildet, die auch nach Einschätzung ihres Wirtschaftsprüfers sowie der eingeschalteten Kartellanwälte eine angemessene Risikovorsorge darstellt. Zahlungspflichten entstehen nach Unternehmensangaben bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung über die Vorwürfe nicht.