Das Bundeskartellamt hat eine weitreichende Entscheidung getroffen: Im Verfahren wegen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung hat die Deutsche Telekom AG - wie heute bekannt wurde - zugestimmt, die überhöhten Kosten für die Bereitstellung von Teilnehmerdaten um 45 Prozent zu senken. Die Entscheidung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2003 und ist sofort rechtswirksam.
Die telegate AG erwartet, dass in den nächsten Tagen die offizielle Verfügung des Bundeskartellamts zugestellt wird. Für die telegate AG bedeutet diese Entscheidung eine deutliche Kostenersparnis. Die pro genutzten Datensatz abzuführende Gebühr reduziert sich auf neun Eurocent. Für das laufende Geschäftsjahr 2003 rechnet die telegate AG mit einem positiven Ergebniseffekt von rund 2,5 Mio. Euro.
Das Bundeskartellamt beendet damit die Prüfung im Sinne der telegate AG, wenngleich die Kosten aus Unternehmenssicht und gemessen am europäischen Vergleich weiterhin als deutlich zu hoch kritisiert werden.