Der US-District-Court Southern District of New York hat gestern Abend mitteleuropäischer Zeit entschieden, dass die Aktionärssammelklage gegen die HUGO BOSS AG abzuweisen ist. Damit folgte das New Yorker Gericht dem Antrag der HUGO BOSS AG und bestätigte die Einschätzung des Vorstandes, hieß es in einer Ad-Hoc Mitteilung vom Freitag weiter.