In Entsprechung der Veröffentlichungspflichten der §§ 25, 26 WpHG teilte die BEKO HOLDING AG heute mit, dass die Firma Qino Technology Ltd., British Virgin Islands, durch Aktienerwerb nunmehr insgesamt 842.870 Stückaktien und damit insgesamt 14,05% der Stimmrechte der Gesellschaft erreicht und damit die Schwelle gemäß § 21 Abs 1 WpHG iHv 10% überschritten hat. Der Vorstand begrüßt den neuen Aktionär und sieht in ihm eine strategische Ergänzung.