B&L:Vertrag mit HSH Nordbank AG über den Kauf der LEG S-H geschlossen - Transaktion steht unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen Vollzugsmöglichkeiten nach § 41 GWB


Die B&L Immobilien AG (B&L AG) ist seit 2001 gemeinsam mit der Hamburgischen Landesbank (ab dem 02.06.2003 HSH Nordbank AG) mit rund 49,9% an der LEG Schleswig-Holstein Landesentwicklungsgesellschaft mbH (LEG) mit einem Immobilienbestand von mehr als 23.000 Wohnungen beteiligt. Diese Beteiligung wird über eine hierfür gegründete Holding, an der die HSH Nordbank AG zu 20% und die B&L AG zu 80% beteiligt sind, gehalten. Die B&L AG verfügt somit bereits heute mittelbar über einen Anteil von 39,94% an der LEG. Die Landesregierung Schleswig-Holstein beabsichtigt, unter Vorbehalt der parlamentarischen Zustimmung ihre restlichen LEG-Anteile in Höhe von 50,07% vollständig an die HSH Nordbank AG zu veräußern. Dies geschieht in enger Abstimmung mit der B&L AG.



Vor diesem Hintergrund haben die HSH Nordbank AG und die B&L AG am 24.05.2003 einen umfassenden Konsortialvertrag über den geplanten Ankauf der LEG-Anteile des Landes durch die HSH Nordbank AG geschlossen. Der Konsortialvertrag sieht weiterhin die Einbringung wesentlicher Immobilienaktivitäten der B&L AG in die LEG und die Umwandlung der LEG in eine neue Aktiengesellschaft vor. Das einzubringende Immobilienportfolio der B&L AG umfasst primär Shoppingcenter, Einzelhandels- sowie Gewerbeimmobilien in innerstädtischen Lagen. Am heutigen Tage wurde der Konsortialvertrag vom Aufsichtsrat der B&L AG und am 28.05.2003 durch die Gremien der Hamburgischen Landesbank genehmigt. Sobald alle Vollzugsvoraussetzungen endgültig vorliegen, wird die Realisierung dieses Projektes im Ergebnis dazu führen, daß die B&L AG zukünftig zu 62% und die HSH Nordbank AG zu 38% an der neuen Aktiengesellschaft beteiligt sein werden. In dieser Gesellschaft werden die betroffenen Immobilienaktivitäten gebündelt sein und einheitlich geleitet werden, mit allen damit verbundenen Synergievorteilen.

Mit der Umsetzung dieses Projektes wird es der B&L AG nach Ansicht des Managements auch zukünftig möglich sein, ihre kontinuierliche Wachstumspolitik fortzusetzen. Das Unternehmen will seine Schwerpunkte auf die Bereiche Shoppingcenter, Einzelhandelsimmobilien und Wohnimmobilien legen und die unternehmerischen Aktivitäten in diesen Geschäftsfeldern beständig ausbauen. Die Transaktion steht insgesamt unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen Vollzugsmöglichkeiten nach § 41 GWB.



Veröffentlichungsdatum: 04.06.2003 - 18:17
Redakteur: rpu
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