WKN:
665510
ISIN:
DE0006655103
Straße, Haus-Nr.:
Straubinger Str. 81,
D-93055 Regensburg, Deutschland
Telefon:
+49 (0) 941 / 7088 - 447

Internet: http://www.adori.de

IR Ansprechpartner:
Frau Christine Meier
[email protected]
ADORI beschließt Durchführung einer Barkapitalerhöhung - Ausgabebetrag von 1,30 EUR je Aktie wurde festgelegt


Die im Prime Standard notierte Adori AG hat unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals I und II beschlossen, eine Barkapitalerhöhung durchzuführen. Laut Satzung ist die ADORI AG ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft aus dem genehmigten Kapital I einmalig oder mehrfach um bis zu 4.000.000,00 EUR und aus dem genehmigten Kapital II einmalig oder mehrfach um bis zu 1.000.000,00 EUR zu erhöhen. Diese Satzungsregelung zum genehmigten Kapital I und II wurde von der Hauptversammlung am 25. April 2000 beschlossen und am 02. Mai 2000 in das Handelsregister beim Amtsgericht Regensburg (HRB 6172) eingetragen.

Nach dem Beschluss des Vorstandes vom 30. Mai 2003 und einer Genehmigung durch den Aufsichtsrat vom selben Tag wird die Adori AG das Grundkapital durch Ausgabe von bis zu 4.000.000, sowie in der Folge durch die Ausgabe von bis zu weiteren 1.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, auf insgesamt 15.000.000,00 EUR unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals I und des genehmigten Kapitals II erhöhen.

Die neuen Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 EUR werden im Wege des unmittelbaren Bezugsrechts zu einem Ausgabebetrag von 1,30 EUR je Aktie (130%) im Verhältnis 2:1 zum unmittelbaren Bezug angeboten und sind rückwirkend zum 1. Januar 2002 dividendenberechtigt. Die Zulassung der neuen Aktien an der Börse wird beantragt werden. Die Aktionäre der ADORI AG können ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien in der Zeit vom 5. Juni 2003 bis einschließlich 19. Juni 2003 schriftlich bei der Gesellschaft anmelden. Die Bezugsrechte selbst sind nicht handelbar.

Nach Ablauf der Bezugsfrist können nicht gezeichnete Aktien bis einschließlich 18. Juli 2003 von Aktionären über ihr Bezugsrecht hinaus und von Dritten zu den genannten Ausgabebedingungen gezeichnet und bezogen werden. Der Vorstand wird bis spätestens 25. Juli 2003 mitteilen, wer nach den genannten Kriterien Bezugsberechtigter ist, sofern nicht bereits zuvor alle zur Zeichnung ausgegebenen Aktien gezeichnet sind.



Veröffentlichungsdatum: 04.06.2003 - 10:27
Redakteur: rpu
© 1998-2024 by GSC Research GmbH Impressum Datenschutz