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CineMedia Film: Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals eingetreten - Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG


Der Vorstand der CineMedia Film AG hat nach pflichtgemäßem Ermessen festgestellt, dass zum 30. April 2003 ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Der eingetretene Verlust ist im Wesentlichen eine Folgewirkung aus den in 2000 und 2001 vorgenommenen Wertberichtigungen auf Beteiligungen, insbesondere an der TaunusFilm-Produktions GmbH, sowie der Wertberichtigungen auf Finanzforderungen gegenüber Beteiligungsfirmen des Geschäftsbereichs CineProduction in 2001 und 2002. Auswirkungen auf die Liquidität und die weitere Geschäftsentwicklung des Unternehmens sind durch den eingetretenen Verlust nicht gegeben.

Der Vorstand wird den Verlust gemäß § 92 Abs. 1 AktG den Aktionären auf der ordentlichen Hauptversammlung am 8. Juli 2003 anzeigen sowie über die Lage der Gesellschaft und den Fortgang der Kostensenkungsmaßnahmen und des Restrukturierungsprogramms berichten. Nach den ersten drei Monaten des laufenden Geschäftsjahres konnten im Kerngeschäftsbereich CinePostproduction die Personalaufwendungen weiter gesenkt und das operative Ergebnis gegenüber dem Vorjahresquartal verbessert werden. Die Veröffentlichung der Tagesordnung erfolgt am 28. Mai 2003 im Bundesanzeiger in der elektronischen und in der Printausgabe.



Veröffentlichungsdatum: 20.05.2003 - 20:53
Redakteur: rpu
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