TC Unterhaltungselektronik: BGH erlaubt TV-Werbeblocker
-
"Meilenstein in der jungen Geschichte des Unternehmens"
Das heutige Urteil ist nach Unternehmensangaben ein Meilenstein in der jungen Geschichte von TC Unterhaltungselektronik AG und eröffnet nun endlich die Möglichkeit "auf finanziell abgesicherter Basis die revolutionäre Geschäftsidee konsequent im Markt umzusetzen".
Die Unterzeichnung eines Produktionsabkommens für das zwischenzeitlich weiterentwickelte Gerät TIVION erfolgt bereits per 1.7.2004. Der Vorstand wird in der am 19.7.04 stattfindenden Hauptversammlung weitere Details und die zukünftige Unternehmensstrategie unter Berücksichtigung der sich aus dem Urteil ergebenden Chancen erläutern.