Mannheimer AG Holding: Kapitalerhöhung kann planmäßig umgesetzt werden
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Der Rechtsstreit ist für erledigt erklärt worden
Am 24. Juni 2004 hat die Mannheimer AG Holding unter Beitritt von UNIQA International Beteiligungs-Verwaltungs GmbH vor dem Landgericht Mannheim einen Prozessvergleich mit den Aktionären der Mannheimer AG Holding geschlossen, die gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 27. Februar 2004 Anfechtungsklagen erhoben haben. Die Anfechtungskläger haben ihre Klagen zurückgenommen. Der Rechtsstreit ist für erledigt erklärt worden.
Die von der überwältigenden Mehrheit der Aktionäre am 27. Februar 2004 beschlossenen Kapitalmaßnahmen mit UNIQA als ausschließlicher Zeichnerin der Kapitalerhöhung wird somit fristgerecht bis zum 30. Juni 2004 umgesetzt werden können, wobei mit einer unmittelbaren Freigabe der Wettbewerbsbehörden gerechnet wird.