Für den Markt der Internet-Telefonie per xDSL ist ein starkes Wachstum absehbar, zu Lasten des Marktes der Telefonie per ISDN oder althergebrachtem Telefonnetz (POTS = Plain Old Telephony System). Beide Telefonie-Märkte werden jedoch für alle absehbare Zeit nebeneinander bestehen bleiben. Alle heutigen Telefone werden (ohne jegliche Änderung) dieses Nebeneinander von Telekommunikationsdiensten per POTS/ISDN bzw. Internet nutzen können, um beachtliche weitere Kostensenkungen der Telefonie zu erzielen. Dies gilt auch für Modems, Codecs und viele andere heute zur Telekommunikation benutzten Netz-Endgeräte und Netzdienst-Zugangssysteme.
Damit dieses Nebeneinander von "leitungsvermittelten" und "paketvermittelten" Telekommunikationsdiensten (des POTS/ISDN bzw. des Internet mit xDSL- oder klassischem Zugang) von allen Netz-Benutzern jederzeit und möglichst einfach genutzt werden kann, sind gewisse Telekommunikations-Techniken unerlässlich. Die TELES hat für ihre "IntraStar-Technik" - sie ist nach Unternehmensangaben "eine besonders leistungsstarke solche Technik" - ein deutsches Patent (DE 196 45 368 C2) und ein Europäisches Patent (EP 0 929 884 B1) bereits erhalten, die entsprechende US-Patentanmeldung läuft noch.
Nach eingehender Prüfung hat der Vorstand der TELES soeben beschlossen, zunächst das derzeit vermutlich weltweit führende Unternehmen in diesem Bereich der integrierten POTS/ISDN/xDSL/Internet-Telefonie, die US-amerikanische Quintum Technologies, Inc., und ihren zertifizierten deutschen Vertriebspartner, die IP Telekom GmbH , wegen Verletzung des europäischen Patentes in Deutschland durch ihren "Tenor-Switch" per Klageschrift vor dem Landgericht Mannheim anzugreifen (siehe ab kommenden Montag das "Patentverletzungs-Forum" auf
http://www.teles.de).
Die TELES prüft noch ihre derzeitige Auffassung, dass auch eine Vielzahl bereits auf dem Markt befindlicher bzw. angekündigter anderer vergleichbarer "Voice-over-IP"-Systeme/Geräte - die allerdings weniger leistungsstark sind als der Tenor-Switch -durchaus namhafter Unternehmen diese Patente ebenso verletzen wie die sie zur Internet-Telefonie einsetzenden Netzdienstanbieter und beabsichtigt, ggf. kurzfristig weitere Patentverletzungsklagen gegen beide Gruppen zu erheben.
Veröffentlichungsdatum:
25.06.2004
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11:30
Redakteur:
rpu