WKN:
622910
ISIN:
DE0006229107
Straße, Haus-Nr.:
Carl-Zeiss-Straße 1,
D-07739 Jena, Deutschland
Telefon:
+49 (0) 3641 / 65 - 2156

Internet: http://www.jenoptik.de

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Herr Thomas Fritsche
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Jenoptik begibt fünfjährige Wandelanleihe - Die Anleihe hat ein Emissionsvolumen von ca. 60 Mio. Euro

Der Vorstand der JENOPTIK AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine Wandelanleihe zu begeben. Die Anleihe hat ein Emissionsvolumen von ca. 60 Mio. Euro und ist in bis zu 4,884 Mio. Aktien wandelbar. Das entspricht 10 Prozent der ausstehenden Aktien. Die Emission erfolgt unter Ausschluss von Bezugsrechten der Aktionäre. Die Wandelanleihe hat eine Laufzeit von fünf Jahren und kann während der ersten drei Jahre der Laufzeit nicht von der Jenoptik gekündigt werden. Danach kann die Gesellschaft die Anleihe kündigen, wenn der Jenoptik-Aktienkurs in einem bestimmten Zeitraum 135 Prozent des Wandlungspreises übersteigt.



Die Anleihe wird mit einem Kupon von 2,5 Prozent und einer Wandlungsprämie von 45 bis 50 Prozent bei institutionellen Investoren außerhalb der USA, Kanadas, Australiens und Japans (Regulation S) angeboten. Die endgültige Preisbildung inklusive der Rendite erfolgt am Donnerstag, dem 24. Juni 2004, über ein Bookbuilding Verfahren. Die Transaktion wird von der HVB Corporates & Markets als Sole Lead Manager und Sole Bookrunner durchgeführt und von der Commerzbank als Co-Lead Manager begleitet. Die JENOPTIK AG begibt die Wandelanleihe aufgrund des aktuell attraktiven Marktumfeldes für Wandelanleihen. Mit dem Erlös der Emission beabsichtigt die Jenoptik, Verbindlichkeiten vorzeitig abzulösen und somit die Finanzierungsstruktur langfristig weiter zu verbessern. Des Weiteren wird der Ausbau des Unternehmens-bereichs Photonics fortgeführt.

Im Zusammenhang mit der Emission wird kein Verkaufsprospekt erstellt oder erstellt werden. Die Wertpapiere werden in der Bundesrepublik Deutschland nur gemäß § 2 Nr. 1 VerkProspG Personen angeboten, die beruflich oder gewerblich für eigene oder fremde Rechnung Wertpapiere erwerben oder veräußern und/oder gemäß § 2 Nr. 2 VerkProspG einem begrenzten Kreis von Personen angeboten, die von den Anbietern der Wertpapiere ausgesucht und im Hinblick auf die möglichen Risiken ihrer Investition ausreichend informiert sind.



Veröffentlichungsdatum: 24.06.2004 - 06:37
Redakteur: rpu
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