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Aufsichtsrat stimmt Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit BCP Crystal Acquisition GmbH & Co. KG zu
Der Aufsichtsrat der Celanese AG hat am 22. Juni 2004 in einer außerordentlichen Sitzung dem am selben Tag abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der BCP Crystal Acquisition GmbH & Co. KG zugestimmt.
Im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags bietet BCP den außenstehenden Aktionären an, ihre Aktien gegen eine Barabfindung von 41,92 Euro je Stückaktie zu erwerben. Denjenigen Aktionären, die weiterhin an der Celanese AG beteiligt bleiben wollen, garantiert BCP als angemessenen Ausgleich eine Zahlung in Höhe von brutto 3,27 Euro je Stückaktie (netto gegenwärtig 2,89 Euro) für jedes volle Geschäftsjahr.
Bei der Unternehmensbewertung, die der Bestimmung der Abfindung und des Ausgleichs zugrunde liegt, wurden der Vorstand der Celanese AG und die Geschäftsführung der BCP von Ernst & Young beraten. Der gerichtlich bestellte Vertragsprüfer, PricewaterhouseCoopers, hat die Angemessenheit der Abfindung und des Ausgleichs bestätigt.
Da ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der Zustimmung der Hauptversammlung bedarf, hat die Celanese AG die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung für den 30. Juli 2004 in Oberhausen beschlossen, die bei Bedarf am 31. Juli 2004 fortgesetzt wird.