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PSI: Rechtsstreit mit dem Land Berlin beendet - Für PSI entsteht ein Wertberichtigungsbedarf in Höhe von 4,2 Mio. Euro
Das Kammergericht Berlin hat im Rechtsstreit zwischen der PSI AG und dem Land Berlin bezüglich des Projekts Basis 3000 (Sozialhilfe-Software) in zweiter Instanz zugunsten des Landes Berlin entschieden. Für PSI entsteht dadurch ein Wertberichtigungsbedarf des 1997 begonnenen und im Jahr 2000 unterbrochenen Projekts in Höhe von 4,2 Mio. Euro, der nicht liquiditätswirksam ist. PSI prüft derzeit weitere Rechtsmittel. Mit der Entscheidung des Kammergerichts sind die relevanten Prozessrisiken, über die seit Ende 2002 berichtet wurde, endgültig geklärt.

Die Wertberichtigung resultiert vor allem aus der nicht erfolgten Abnahme fertiger Leistungen durch das Land Berlin im Jahr 2000. Der Auftraggeber hatte von seinem Recht Gebrauch gemacht, die Abnahme ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Da nach Auffassung der PSI vor allem politische Veränderungen Ursache für den Projektabbruch waren, wird PSI das Engagement in diesem Bereich einstellen.

Unter Berücksichtigung der Wertberichtigung erwartet PSI für das laufende Quartal angesichts stabiler Auftragslage im Geschäftsfeld Produktionsmanagement und einer Marktbelebung des Geschäfts im Netzmanagement ein EBIT von -5 Mio. Euro.

Veröffentlichungsdatum: 16.06.2004 - 14:28
Redakteur: rpu
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