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Landgericht Köln hat Klagen von zwei Aktionären stattgegeben
Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 4. Juni 2004 den Klagen von zwei Aktionären gegen die auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 30. Dezember 2003 mit rd. 97 % der abgegebenen Stimmen festgestellten Beschlüsse zur Kapitalherabsetzung und gleichzeitigen Kapitalerhöhung sowie die Auflösung der anderen Gewinnrücklagen stattgegeben.
Die Gesellschaft wird hiergegen Berufung einlegen, um das Restrukturierungsprogramm wie geplant im beschlossenen Rahmen erfolgreich zu Ende führen zu können.