Intershop Communications AG gab heute eine weitere Maßnahme zur administrativen Vereinfachung der Konzernstruktur bekannt. Im Zuge dieser Vereinfachung beabsichtigt die Gesellschaft, das Vermögen der Intershop Software Entwicklungs GmbH, einer 100%-igen Tochtergesellschaft der Intershop Communications AG, im Wege der Verschmelzung zu übernehmen.
Durch diese Maßnahme gehen die bisher von der Intershop Software Entwicklungs GmbH ausgeübten operativen Funktionen sowie deren geistige Eigentumsrechte auf die bisher allein als Konzernholding tätige Intershop Communications AG über.
Die Aktionäre werden am 23. Juli 2003 im elektronischen Bundesanzeiger gem. §62 Abs. 3 UmwG auf die bevorstehende Verschmelzung hingewiesen. Der Vertrag über die Verschmelzung der Intershop Software Entwicklungs GmbH auf die Intershop Communications AG wird Ende August 2003 notariell beurkundet und mit Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft rechtlich wirksam.
Das Unternehmen erwartet, dass die Maßnahme zu Kosteneinsparungen im administrativen Bereich führen wird und hierdurch das Konzernergebnis je Aktie für das Geschäftsjahr 2003 positiv beeinflussen wird.