Anlässlich der am 23. Mai 2003 im Handelsregister eingetragenen Verschmelzung der B.U.S BERZELIUS UMWELT-SERVICE AG auf die NORDAG AG ist beim Landgericht Köln ein Antrag gemäß §§ 15, 305 ff. UmwG zur Überprüfung der Angemessenheit des Umtauschverhältnisses im Spruchverfahren gestellt worden. Die NORDAG AG hält indessen das ermittelte Umtauschverhältnis nicht zuletzt auf Grund der ordnungsgemäßen Verschmelzungsprüfung für angemessen, hieß es in einer Ad-Hoc Mitteilung vom Montag.