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Schleicher & Co: Ausschluss der Minderheitsaktionäre - Hauptversammlung soll Beschluss fassen


Auf Verlangen des Hauptaktionärs Martin Yale Industries Inc. ist vorgesehen, dass die Hauptversammlung der Schleicher & Co. International AG, die am 26. August 2003 in Friedrichshafen stattfinden wird, über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär Martin Yale Industries, Inc. gemäß §§ 327 a ff. AktG Beschluss fasst. Martin Yale Industries, Inc. ist gegenwärtig mit rund 97,10 % am Grundkapital der Schleicher & Co. International AG beteiligt. Die Barabfindung gemäß § 327 a Abs. 1 AktG soll 4,54 EUR je Aktie betragen.



Bei Festsetzung der Barabfindung wurde unterstellt, dass die Minderheitsaktionäre keine Dividende für das Rumpfgeschäftsjahr 2002 erhalten, da Schleicher & Co. International AG in diesem Geschäftsjahr erneut keinen ausschüttungsfähigen Gewinn erwirtschaftet hat.



Veröffentlichungsdatum: 14.07.2003 - 20:59
Redakteur: rpu
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