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Tempelhofer Feld: Spruchstellenverfahren durch Verfahrensvergleich beendet - Ad-Hoc Mitteilung vom Mittwoch

Die Tempelhofer Feld AG hat als beherrschtes Unternehmen mit der CERTA Immobilienverwaltung und Handelsgesellschaft mbH & Co. Liegenschaften oHG als herrschender Gesellschaft am 29. Juni 1995 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks GmbH vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Karl-Walter Freitag, Köln, und andere Aktionäre haben beim Landgericht Berlin Anträge auf gerichtliche Festsetzung der angemessenen Ausgleichszahlung (§ 304 Abs. 3 Satz 3 AktG) und der angemessenen Barabfindung (§ 305 Abs. 5 Satz 2 AktG) gestellt.



 



Im Rahmen eines vom Gericht den Parteien anempfohlenen Vergleichs zu Gunsten aller außenstehenden Aktionäre der Tempelhofer Feld Aktiengesellschaft für Grundstücksverwertung AG wurden u.a. nachfolgende Vereinbarungen getroffen: Die Ausgleichszahlung wird auf DM 80,25 (entsprechend 41,03 Euro) erhöht. Für den Fall, dass die Gewinnabführung je nennwertloser Stückaktie höher ist, wird die Ausgleichszahlung wie im nachfolgenden Erläuterungstext beschrieben erhöht.



 



Rechtlich maßgeblich ist der vollständige Text des gerichtlich protokollierten Vergleichs. Diese Erhöhung führt zu einer Nachzahlung in Höhe von 295,98 DM je Stückaktie (entsprechend 151,33 Euro) je nennwertloser Stückaktie unserer Gesellschaft (ehemals im Nennbetrag von 100,00 DM je Aktie). Die Barabfindung aufgrund des Unternehmensvertrages wird von 2.600,00 DM je Stückaktie um  500,00 DM je Stückaktie (ehemals im Nennbetrag von 100,00 DM) auf 3.100,00 DM (entsprechend 1.585,00 Euro) je Stückaktie angehoben. Das Spruchstellenverfahren ist damit erledigt. Einzelheiten erfolgen demnächst durch eine gesonderte Bekanntmachung in den Gesellschaftsblättern.



Veröffentlichungsdatum: 20.08.2003 - 19:31
Redakteur: rpu
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