Auf Antrag der Volksfürsorge Holding AG hat das Oberlandesgericht Hamburg beschlossen, die Eintragung des Beschlusses zur Übertragung aller Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Barabfindung in das Handelsregister freizugeben. Damit ist nach Unternehmensangaben kurzfristig mit der Durchführung der Barabfindung der außenstehenden Aktionäre zu rechnen, die auf der Hauptversammlung der Volksfürsorge Holding AG am 20. Juni 2002 beschlossen wurde.