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Adori: Absage der HV und Verzicht BAFin auf Übermittlung Angebotsunterlage - Die Kapitalerhöhung vom 30.05.2003 kann noch nicht durchgeführt werden

Die für Freitag, 22. August 2003, 11:00 Uhr, in das amazeum, am Deutschen Museum, Museumsinsel 1, 80538 München, einberufene ordentliche Hauptversammlung der Adori AG, veröffentlicht im e-Bundesanzeiger vom Mittwoch, den 16. Juli 2003, sowie in der Financial Times Deutschland vom Dienstag, den 22. Juli 2003, (Kurzform der Tagesordnung) wird abgesagt und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

Die Kapitalerhöhung vom 30.05.2003 kann noch nicht durchgeführt werden, weil der entsprechende Ausgabepreis durch die GCS Vermögensverwaltungs GmbH noch nicht zur Einzahlung gelangt ist. Diese Einzahlung wurde bis zum 15.09.2003 zugesichert. Die Verfügbarkeit der Zeichnungssumme ist maßgeblich für die künftige Geschäftspolitik der ADORI AG, die wiederum wesentlicher Gegenstand der Hauptversammlung sein soll. Aus diesem Grund sind Vorstand und Aufsichtsrat der ADORI AG übereingekommen, die Hauptversammlung abzusagen und einen neuen Termin nach dem 15.09.2003 festzusetzen.

Sobald ein neuer Termin feststeht, werden die Aktionäre fristgerecht erneut eingeladen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) hat der ADORI AG heute mitgeteilt, dass sie derzeit davon absehe, einen Bescheid nach § 4 Abs. 1 S. 3 WpÜG zu erlassen, der die ADORI AG zur Übermittlung einer Angebotsunterlage nach § 35 Abs. 2 S. 1 WpÜG an die außenstehenden Aktionäre der GAP AG Gesellschaft für GSM Applikationen und Produkte (Oberhaching) auffordert.



Veröffentlichungsdatum: 18.08.2003 - 16:53
Redakteur: rpu
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