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Spütz: Nachtragsprüfung zu Jahres- und Konzernabschluss - Ad-Hoc Mitteilung vom Montag

Die Spütz AG hat den bereits festgestellten Jahresabschluss und den gebilligten Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2002 (01.01.2002 - 31.12.2002) geändert und einer Nachtragsprüfung nach § 316 Abs. 3 HGB unterzogen. Zur Verbesserung der Möglichkeit, künftig Gewinn und Gewinnrücklagen auszuschütten, wurde der Bilanzverlust von 25.679.699,38 EUR vollständig mit einer Entnahme aus der Kapitalrücklage verbucht. Die Kapitalrücklage beträgt nun 19.570.654,41 EUR und der Bilanzverlust 0,00 EUR.



 

Der nach Änderung festgestellte Jahresabschluss, gebilligte Konzernabschluss, die Lageberichte und der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2002 sind nach Unternehmensangaben als Unterlagen für die ordentliche Hauptversammlung am 28.(29.) August 2003 ausgelegt und werden an alle Aktionäre, die schon die Zusendung von Unterlagen angefordert haben, nachgesandt.

Veröffentlichungsdatum: 18.08.2003 - 19:30
Redakteur: rpu
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