Wie die SAI Automotive AG in ihrer heutigen Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht ist durch einen heute beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main protokollierten Vergleich die letzte Anfechtungsklage gegen den Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 19. November 2002 betreffend die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Faurecia S.A.,Nanterre, Frankreich, gegen Gewährung einer Barabfindung (sogenannter "Squeeze-Out-Beschluss") erledigt worden.
Die Gesellschaft rechnet daher in Kürze mit einer Eintragung dieses Beschlusses ins Handelsregister. Im Zusammenhang mit der Erledigung der Klage hat die Faurecia S.A., Nanterre, Frankreich, denjenigen Minderheitsaktionären der Gesellschaft, die sich verpflichten, kein Spruchstellenverfahren nach § 327f AktG einzuleiten oder solchen Verfahren beizutreten, und auf eine in einem solchen Verfahren möglicherweise festgesetzte erhöhte Abfindung verzichten, eine von EUR 13,50 um EUR 4,50 auf EUR 18,00 erhöhte Barabfindung zugesagt. Der vollständige Vergleich sowie weitere Hinweise zu seiner Abwicklung werden gesondert veröffentlicht.