In der heutigen Ad-hoc-Mitteilung beziffert EADS die Auswirkungen der Verschmelzung von Airbus GIE auf Airbus SAS Bilanziell bedingte Anpassung führt zu Steigerung der EBIT*-Prognose für 2004 um Euro 130 Mio. auf Euro 1,93 Mrd.
Vereinbarung zwischen Steuerbehörden vom April 2004 ermöglicht einfachere rechtliche Struktur von Airbus.
Veröffentlichung der Halbjahres-Ergebnisse 2004 wie geplant am 29. Juli.
Die EADS (European Aeronautic Defence and Space Company, Börsenkürzel EAD) hat nach der Verschmelzung der Airbus GIE auf die Airbus SAS im Anschluss an eine entsprechende Vereinbarung zwischen europäischen Steuerbehörden die Auswirkungen dieses Zusammenschlusses beziffert. Aus Konzernsicht ergibt sich daraus netto eine EBIT*-Erhöhung um Euro 130 Mio. für 2004. Diese bilanzielle Anpassung führte zu einem - nicht liquiditätswirksamen - Anstieg der EBIT*-Prognose für 2004 von Euro 1,8 Mrd. auf Euro 1,93 Mrd. Anlässlich der Veröffentlichung ihrer Quartalsergebnisse am 12. Mai 2004 hatte die EADS bereits Auswirkungen dieser Art angekündigt.
Im Jahr 2002 hatte Airbus ein Projekt zur Verschmelzung der Airbus GIE auf die Airbus SAS begonnen. Hierzu waren komplexe Verhandlungen mit den Finanzbehörden erforderlich, die mit der offiziellen Bestätigung der neuen rechtlichen Struktur durch europäische Steuerbehörden im April 2004 erfolgreich zum Abschluss kamen. Als Folge daraus wurde die Airbus GIE, eine in US-Dollar bilanzierende Einheit, im April 2004 rückwirkend zum 1. Januar 2004 auf die Airbus SAS, eine in Euro bilanzierende Einheit, verschmolzen.
Die Airbus GIE war seit ihrer Gründung eine in US-Dollar bilanzierende Einheit, die ihre Abschlüsse in Euro konvertierte und die sich hieraus ergebenden Währungsumrechnungsdifferenzen (Currency Translation Adjustments, CTA) innerhalb des Eigenkapitals auswies. Aufgrund des Kursverfalls des US-Dollars während der vergangenen Perioden führte die Währungsumrechnung der Airbus GIE zu einer positiven Anpassung des Eigenkapitals.
Nach der Verschmelzung werden Bilanzposten der ehemaligen Airbus GIE anders behandelt als zuvor. Seit dem 1. Januar 2004 kommt es zu keinen Umrechnungsdifferenzen mehr, da alle Transaktionen in Euro verbucht werden. Insbesondere werden nach dem 1. Januar 2004 in US-Dollar erhaltene Kundenanzahlungen zum Wechselkurs am Tag des Zahlungseingangs in Euro umgerechnet und nach der Auslieferung der Flugzeuge zu diesem Kurs als Umsatz verbucht.
Nach dieser bilanziellen Behandlung und den internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IAS 21) folgend, werden noch ausstehende Umrechnungsdifferenzen im Zusammenhang mit Flugzeugen, die nach dem 1. Januar 2004 ausgeliefert werden, über die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) aufgelöst.
Hingegen werden alle übrigen noch ausstehenden Umrechnungsdifferenzen weiterhin im Eigenkapital ausgewiesen. Die partielle Auflösung der Differenzen aus Währungsumrechnung führt zu einem Anstieg in Umsatz und Umsatzkosten. Dadurch erhöht sich die im März dieses Jahres veröffentlichte EBIT*-Prognose um rund Euro 130 Mio. für das Jahr 2004; auf die Liquidität der EADS hat dies keine Auswirkungen. Durch diese bilanzielle Behandlung spiegelt das EBIT* die Rentabilität der einzelnen Flugzeugauslieferungen über die jeweilige Vertragslaufzeit zutreffender wider, da erzielte Umsätze aus Anzahlungen und angefallene Kosten mit ihrem historischen Umrechnungskurs berücksichtigt werden.
* Die EADS verwendet das EBIT vor Goodwill-Abschreibungen und außerordentlichen Posten als Schlüsselindikator für ihre wirtschaftliche Leistung. Der Terminus "außerordentliche Posten" bezieht sich auf Einmalerträge bzw. -aufwendungen, wie z.B. die Abschreibungen von Marktwertanpassungen im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss der EADS sowie Verluste aus Wertminderungen. Seine Bedeutung deckt sich nicht mit der Definition von außerordentlichen Posten laut IFRS.