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DEUTZ begibt fünfjährige Wandelanleihe - Bezugsfrist vom 5. bis zum 19. Juli 2004

Der Vorstand der DEUTZ AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine Wandelanleihe mit einer Laufzeit von fünf Jahren zu begeben. DEUTZ beabsichtigt, den Netto-Emissionserlös zur Stärkung der Kapitalstruktur sowie für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden. Der Kölner Motorenhersteller hat die HSBC Trinkaus & Burkhardt KGaA beauftragt, ein Bankenkonsortium zusammenzustellen und die Emission durchzuführen.



Insgesamt werden bis zu 19,793 Millionen Schuldverschreibungen ausgegeben, die mit einem Wandlungsrecht auf jeweils eine Stückaktie der DEUTZ AG ausgestattet sind. Davon werden rund 10,760 Millionen Schuldverschreibungen den Aktionären und Inhabern von Wandelgenussrechten der DEUTZ AG zum Bezug angeboten. Das Bezugsverhältnis beträgt 47:5 für Aktionäre beziehungsweise 47:50 für Inhaber von Wandelgenussrechten der Gesellschaft. Die Bezugfrist läuft vom 5. Juli bis zum 19. Juli 2004.



Bis zu 9,033 Millionen Schuldverschreibungen werden unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und der Inhaber von Wandelgenussrechten voraussichtlich am 15. Juli 2004 zusammen mit den übrigen, im Rahmen des Bezugsangebots nicht bezogenen Schuldverschreibungen bei Investoren im Wege eines Bookbuilding-Verfahrens platziert. Dabei werden auch der Bezugspreis und die Verzinsung sämtlicher Schuldverschreibungen festgelegt. Der unvollständige Verkaufsprospekt wird am 2. Juli 2004 veröffentlicht.



HSBC Trinkaus & Burkhardt KGaA oder andere in ihrem Namen handelnde Personen können im Zusammenhang mit der Platzierung der Schuldverschreibungen für einen Zeitraum von 30 Tagen ab dem Erhalt des Verkaufserlöses durch die DEUTZ AG Transaktionen mit dem Ziel vornehmen, den Marktpreis der Schuldverschreibungen auf einem Niveau zu halten, das von demjenigen abweicht, welches ohne Stabilisierung bestehen würde und nicht von Dauer ist. Es besteht jedoch keine Verpflichtung zur Vornahme solcher Stabilisierungsmaßnahmen.



Stabilisierungsmaßnahmen können jederzeit ohne Vorankündigung beendet werden. Stabilisierungsmaßnahmen können sowohl an allen deutschen Wertpapierbörsen oder einem elektronischen Handelssystem als auch außerbörslich vorgenommen werden und können sich sowohl auf die Schuldverschreibungen als auch auf die Aktien der DEUTZ AG beziehen. Die Schuldverschreibungen und die entsprechenden Bezugsrechte sind und werden weder nach den Vorschriften des United States Securities Act von 1933 (der "Securities Act") noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Sie werden demzufolge dort weder angeboten noch verkauft noch direkt oder indirekt dorthin geliefert, außer in Ausnahmefällen auf-grund einer Befreiung von Registrierungserfordernissen des Securities Act.



Veröffentlichungsdatum: 01.07.2004 - 08:33
Redakteur: rpu
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