Die ordentliche Hauptversammlung der syzygy AG hatte am 4. Juni 2003 unter anderem eine Kapitalherabsetzung in Höhe von 1,50 Euro pro Aktie mit 100 Prozent des anwesenden Kapitals einstimmig beschlossen. Danach wurde der Beschluss beim zuständigen Amtsgericht zur Eintragung eingereicht.
Am 09.10.2003 wurden die Eintragungen des Amtsgerichtes im Bundesanzeiger publiziert. Gem. §225 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) darf die Sonderausschüttung aber erst nach Ablauf einer auf den letzten Veröffentlichungstermin folgenden Frist von 6 Monaten erfolgen, so dass die Ausschüttung voraussichtlich am 13.04.2004 erfolgen wird, hieß es in der Pressemitteilung des Unternehmens.
Da die Sonderausschüttung aus dem steuerlichen Einlagenkonto entnommen wird, erfolgt die Ausschüttung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer sowie des hierauf entfallenden Solidaritätszuschlags. Für inländische Privatanleger, die in der Vergangenheit mit weniger als 1 Prozent des Grundkapitals beteiligt waren (entspricht 120.000 Aktien), ist die Ausschüttung daher steuerfrei.