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arxes: Julius Bär muss 2,5 Mio. Euro zurückzahlen - Das entschied das Landgericht Frankfurt

Durch das Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 15.10.2003 wird die Julius Bär Kapitalanlage AG zur Rückzahlung von insgesamt 2,5 Mio. Euro Zug um Zug gegen Rückgewähr von 20.676 Anteilen am Fonds Julius Bär Creativ (WKN 978500) an die arxes NCC AG verurteilt, hieß es in der Ad-hoc Mitteilung.



Im Jahr 2000 hatte die arxes NCC AG 2,5 Mio. Euro in den Fonds Julius Bär Creativ des damaligen Fondsmanagers Kurt Ochner investiert. Dieser Fonds unterlag einem dramatischen Preisverfall in den Jahren 2000 und 2001. Die arxes NCC AG vertrat die Auffassung, dass hier der Tatbestand der Prospekthaftung nach § 20 KAGG gegeben sei, da entsprechende Verkaufsprospektangaben zu den Anlagezielen des Julius Bär Creativ-Fonds nicht vollständig oder nicht richtig waren. Diese Auffassung wurde vom Landgericht Frankfurt in der Urteilsbegründung vollumfänglich geteilt und die Julius Bär Kapitalanlage AG zur Rückzahlung der investierten Summe in erster Instanz verurteilt.



Das Urteil wird rechtskräftig, wenn es während der Rechtsmittelfrist nicht angefochten wird. Ein entsprechender Rückfluss dieser Investitionssumme würde den Barmittelbestand der arxes NCC AG im Verhältnis zu den am Bilanzstichtag (30.06.2003) im Einzelabschluss ausgewiesenen liquiden Mitteln um rund 44 Prozent erhöhen, ging aus der Meldung weiter hervor.



Veröffentlichungsdatum: 20.10.2003 - 09:10
Redakteur: tre
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