DCI obsiegt im Rechtsstreit
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Ad-Hoc Mitteilung vom Montag
Das Landgericht Berlin hat die Klage des Insolvenzverwalters der MuK Medien-und Kommunikationsgesellschaft mbH, Berlin, auf Zahlung von 600.000,-- Euro aus einer Patronatserklärung der DCI AG vom Dezember 2001 nach der ersten mündlichen Verhandlung abgewiesen (Aktenzeichen: 94 O 99/03). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach Eintritt der Rechtskraft kann eine für diesen Rechtsstreit von der DCI AG gebildete Rückstellung erfolgswirksam aufgelöst werden.