IR Ansprechpartner:
Frau
Claudia
Ludwig
[email protected]
+49 (0) 6122 / 50 - 1228
D.Logistics: BaFin befreit Herrn Hübner von der Verpflichtung zur Abgabe eines Übernahmeangebotes
-
Ad-Hoc Mitteilung vom Montag
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat heute Herrn Detlef W. Hübner von der Verpflichtung zur Abgabe eines Übernahmeangebotes im Zusammenhang mit der geplanten Kapitalerhöhung der D.Logistics AG befreit. Da die Kapitalerhöhung der weiteren Sanierung der Gesellschaft dient, wurde die Ausnahmegenehmigung nach § 9 der WpÜGAngebotsverordnung erteilt.
Die Sachkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital wird nominal 3.502.337 Euro betragen und die Finanzverbindlichkeiten der D.Logistics AG um rund 5,64 Mio. Euro reduzieren. Gegenstand der Kapitalerhöhung ist die Einbringung von Darlehen, die ein Treuhänder und Herr Hübner der Gesellschaft gewährt hatten. Im Ergebnis wird sich nach Unternehmensangaben die Bilanzstruktur der D.Logistics AG verbessern und gleichzeitig das Zinsergebnis durch den Wegfall von zinstragendem Fremdkapital entlastet.