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Bechtle widerruft Squeeze-out-Verlangen bei der PSB AG
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Ad-Hoc Mitteilung vom Freitag
Der Vorstand der Bechtle AG hat mit Ermächtigung des Aufsichtsrats durch Schreiben vom heutigen Datum an die PSB Aktiengesellschaft für Programmierung und Systemberatung das Verlangen gemäß § 327 a AktG auf Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der PSB Aktiengesellschaft für Programmierung und Systemberatung auf die Bechtle AG widerrufen. Entnehmen konnte man dies einer Ad-Hoc Mitteilung vom Freitag.