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Württemberger Hypo: Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags beabsichtigt - Entwurf des Gewinnabführungsvertrags bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung
Die DIA Vermögensverwaltungs-GmbH mit dem Sitz in München und die Württembergische Hypothekenbank AG mit dem Sitz in Stuttgart ("WürttHyp") beabsichtigen den Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags. Der am 24. September 2003 aufgestellte Entwurf des Gewinnabführungsvertrags sieht für die außenstehenden Aktionäre der WürttHyp einen angemessenen Ausgleich (§ 304 AktG) in Höhe von 2,68 EUR und eine Barabfindung (§ 305 AktG) in Höhe von 48,50 EUR je Aktie vor, die aufgrund eines Bewertungsgutachtens ermittelt wurden. Die außenstehenden Aktionäre erhalten danach bei Verbleib in der Gesellschaft eine jährliche Ausgleichszahlung oder sie haben für die Dauer des Abfindungsangebots die Möglichkeit, gegen eine Barabfindung auszuscheiden. Die DIA Vermögensverwaltungs-GmbH hält derzeit ca. 93,77% der Aktien der WürttHyp (Stand: 19. September 2003).

Der Entwurf des Gewinnabführungsvertrags bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der WürttHyp, die auf den 30. Oktober 2003 einberufen werden soll. Der Gewinnabführungsvertrag wird nach Zustimmung der Hauptversammlung unterzeichnet und mit seiner Eintragung in das Handelsregister wirksam.


Veröffentlichungsdatum: 25.09.2003 - 07:35
Redakteur: rpu
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