Adphos erzielt Einigung über Eltosch-Restkaufpreis
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AdPhos hatte die Anteile an Eltosch 2001 und 2002 in zwei Tranchen erworben
Die Adphos AG hat in einer außergerichtlichen Einigung Streitigkeiten über die Zahlung der restlichen Kaufpreisraten aus dem Erwerb der Eltosch Torsten Schmidt GmbH erfolgreich beilegen können. Die AdPhos AG hatte die Anteile an der Eltosch Torsten Schmidt GmbH im Jahr 2001 und 2002 in zwei Tranchen erworben. Im Rahmen des Vergleichs konnten die noch offenen Restkaufpreisverpflichtungen aus dem Erwerb durch Verrechnung mit Gegenansprüchen substanziell reduziert werden. Zugleich wurde Einvernehmen darüber erzielt, dass die variable Kaufpreisrate nicht zahlbar ist. Über den verbleibenden Betrag in Höhe von 1 Mio. EUR wurde eine liquiditätsschonende Tilgungsvereinbarung über mehrere Jahre geschlossen.