Die Interglas Technologies AG, deren Aktien zum Handel im geregelten Markt an den Wertpapierbörsen von Frankfurt/Main und Stuttgart zugelassen sind, gab heute bekannt, dass die Aktienmehrheit in Höhe von 87,34 % der Stammaktien der Gesellschaft auf die P-D Management Consulting GmbH übertragen worden ist.
Die am 14./ 15. August 2003 unterzeichneten Kaufverträge mit denen die Aktien an die P-D Management Consulting GmbH veräußert wurden, standen unter mehreren aufschiebenden Bedingungen und waren insbesondere von der Erteilung einer Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe eines Pflichtangebotes an die außenstehenden Aktionäre im Zusammenhang mit dem Kontrollerwerb durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abhängig.
Mit Bescheid vom 27. August 2003 hat die BaFin die P-D Management Consulting GmbH, Wildsruff, sowie Herrn Jürgen Preiss-Daimler für den Fall der Kontrollerlangung über die Interglas nach § 37 Abs. 1 WpÜG i.V.m. §§ 8 ff. WpÜG-Angebotsverordnung von der Verpflichtung, nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG die Kontrollerlangung zu veröffentlichen und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG der BaFin eine Angebotsunterlage zu übermitteln, befreit. Alle übrigen aufschiebenden Bedingungen wurden ebenfalls erfüllt.