Die zuständigen Senate des Kammergerichts Berlin haben gestern und heute in den von der Vattenfall Europe AG und der Bewag Holding AG geführten Freigabeverfahren die Beschwerden gegen die Freigabebeschlüsse des Landgerichts Berlin zurückgewiesen. Die Verschmelzung der Bewag Holding Aktiengesellschaft auf die Vattenfall Europe Aktiengesellschaft ist vor diesem Hintergrund soeben in das Handelsregister eingetragen und damit wirksam geworden. Die Aktionäre der ehemaligen Bewag sind nunmehr Aktionäre der Vattenfall Europe AG.
Aufgrund der Regelungen des Verschmelzungsvertrages erhalten die neuen Aktionäre der Vattenfall Europe AG einen Anteil am Gewinn für das Geschäftsjahr 2002 der Vattenfall Europe AG. Dieser Anteil beträgt umgerechnet - unter Zugrundelegung des Umtauschverhältnisses von einer Bewag-Aktie in 0,5976 Vattenfall Europe Aktien - 0,18 Euro je Bewag-Stückaktie. Bei 23.476.497 Bewag-Stückaktien wird insgesamt ein Betrag in Höhe von 4.225.769,46 Euro ausgezahlt.