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WKM stellt Insolvenzantrag beim Amtsgericht München - Vergleichsverhandlungen mit der Stadtsparkasse München gescheitert

Am 19. November 2003 stellte der Vorstand der WKM AG einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht München. In den letzten drei Jahren hat die WKM AG erhebliche Verbindlichkeiten und Altlasten aus der Vergangenheit tilgen bzw. bereinigen können. Insgesamt wurde das Unternehmen durch Forderungsverzichte und Eigenleistungen in Höhe von ca. 20 Mio. Euro entlastet. Neben dem Schuldenabbau konnte das Unternehmen durch die Entwicklung des Oktaedermodells ein neues Produkt in der Projektierung und Planung von Pflegeheimen erfolgreich verkaufen. Das erste Pflegeheim dieses Architekturkonzeptes wird bereits in Ansbach gebaut, das zweite Pflegeheim wird Anfang 2004 in Illertissen realisiert werden. Zum Teil konnte der das Unternehmen belastenden Immobilienbestand verkauft werden.

Investoren waren bereit, sich finanziell und operativ an der WKM AG zu beteiligen, machten jedoch ihre Entscheidung vom Sanierungsbeitrag der Stadtsparkasse München abhängig, die einen Forderungsverzicht erklären sollte. Nach nun 18-monatigen Verhandlungen mit der Stadtsparkasse München über entsprechende Forderungsverzichte konnte keine Einigung erzielt werden, obwohl entsprechende positive Gutachten zur Weiterführung des Unternehmens vorlagen. Mit dem Verkauf der Immobilien hat die WKM AG teilweise, bis auf zwei Objekte, die Immobiliendarlehen bis zu 50 % zurückgeführt. Am 24. September 2003 reichte Stadtsparkasse München Klage gegen die WKM AG beim Landgericht München über 2.096.296,71 Euro ein aus einer Bürgschaft, die zur Absicherung eines Darlehens der Tochtergesellschaft Tewobau Wohnbau GmbH gegeben wurde.



 

WKM AG vertritt die Auffassung, dass gegenüber der Stadtsparkasse München ein Aufrechnungsanspruch besteht, der die Forderung der Bank übersteigt. Im übrigen sei die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft rechtsunwirksam. Die Rechtsposition der WKM AG ist nach Auffassung unseres Rechtsanwaltes gegenüber der Stadtsparkasse München als erfolgversprechend zu beurteilen. Dennoch stelle dieser Rechtsstreit ein Risiko dar, das den Fortbestand des Unternehmens gefährdet, hieß es.

Die WKM AG hat der Stadtsparkasse München einen Vergleich vorgeschlagen, der bis zum heutigen Datum nicht angenommen wurde. Mit dem Insolvenzantrag wird der Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Dr. Siepelt, sein Amt niederlegen. Der Vorstand respektiert diesen Entschluß und dankt Herrn Dr. Siepelt für die konstruktive und kompetente Zusammenarbeit in den letzten Jahren. Der Vorstand bedauert diese Entwicklung und bedankt sich bei allen Aktionären und Mitarbeitern für das entgegengebrachte Vertrauen.


Veröffentlichungsdatum: 19.11.2003 - 17:57
Redakteur: rpu
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