Der Aufsichtsrat der CNV Vermögensverwaltungs AG hat heute am 9. Februar 2004 den Jahresabschluss der CNV Vermögensverwaltungs AG zum 31. Dezember 2003 festgestellt. Die CNV schließt das Geschäftsjahr 2003 mit einem Jahresüberschuss von 2.099 TEUR ab, welcher vollständig für die Einziehung und der erfolgten Herabsetzung des Grundkapitals der in 2003 erworbenen eigenen Anteile verwendet worden ist. Zum 31. Dezember 2003 weist die Gesellschaft nunmehr ein Eigenkapital von 26.571 TEUR aus.
Die CNV Vermögensverwaltungs AG verfügt zum 31. Dezember 2003 über Kapitalrücklagen nach § 272 Abs. 2 HGB in Höhe von 22.438.696,89 EUR. Für den nun verringerten Geschäftsbetrieb sind nach Unternehmensangaben so umfangreiche Kapitalrücklagen nicht notwendig. Daher sieht die Tagesordnung der am 18. März 2004 stattfindenden Hauptversammlung vor, aus den vorhandenen Kapitalrücklagen EUR 5,33 je Aktie an die Aktionäre auszuschütten.
Eine unmittelbare Ausschüttung an die Aktionäre ist aufgrund § 150 AktG nicht zulässig. Vielmehr ist zunächst über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zu beschließen. Dabei sollen 22.023.293,50 EUR aus den Kapitalrücklagen in Grundkapital umgewandelt und das Grundkapital ohne Ausgabe neuer nennwertloser Stückaktien um diesen Betrag erhöht werden. Im nächsten Schritt wird das erhöhte Grundkapital im Wege einer ordentlichen Kapitalherabsetzung um den zuvor beschlossenen Kapitalerhöhungsbetrag herabgesetzt; gleichfalls ohne Veränderung der Zahl der nennwertlosen Stückaktien.
Die Auszahlung des so freigesetzten Kapitals ist nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses im Handelsregister möglich. Auf Grund der geplanten Ausschüttung an die Aktionäre sieht die Gesellschaft im Moment davon ab, eigene Anteile in 2004 zu erwerben.